Kinder und Jugendliche demonstrieren immer wieder für den Klimaschutz. Hier siehst du Kinder bei einer "Fridays for Future"-Demonstration.

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Anwältin Michaela Krömer (vorne sitzend) mit sechs der Klägerinnen und Kläger.

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Ben, Vincent, Emma, Levi, Lilith, Matilda, Barsam, Laurenz, Smilla, Franziska, Lena und Wilhelmina machen sich Sorgen. Sie werfen der österreichischen Regierung vor, zu wenig für den Klimaschutz zu tun und daher die Zukunft der Kinder zu gefährden. Daher haben die zwölf Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen fünf und 16 Jahren eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Der Gerichtshof prüft, ob Gesetze rechtmäßig sind und der österreichischen Verfassung entsprechen. In ihr sind die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger aufgeschrieben. Zum Beispiel sind in der Verfassung auch Kinderrechte festgehalten. Sie besagen, dass jedes Kind Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat und das Wohl der Kinder immer im Vordergrund stehen muss. Doch genau das ist beim österreichischen Klimaschutzgesetz nicht der Fall, sind die zwölf Klägerinnen und Kläger der Meinung. Die Anwältin Michaela Krömer hat daher für sie die Klage eingereicht.

Was es mit dem Klimaschutzabkommen auf sich hat

Im Jahr 2015 wurde im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit sich das Klima der Erde nicht um mehr als 1,5 Grad Celsius erwärmt. Das klingt erst mal eigentlich nach nicht viel. Doch schon ein geringer Anstieg der Temperatur führt zum Beispiel dazu, dass in den Bergen Gletscher schmelzen und das Eis an den Polen schmilzt. In anderen Regionen kommt es zu Wassermangel und längeren Dürreperioden, die den Anbau von Getreide, Obst und Gemüse gefährden. Auch Tiere verlieren Nahrungsquellen und Lebensraum. Der Ausstoß von Treibhausgasen etwa durch Autos, Flugzeuge oder Fabriken sorgt dafür, dass sich die Atmosphäre der Erde immer mehr erwärmt. Also haben viele Länder beschlossen, dass sie etwas dagegen tun müssen. Die Maßnahmen sollten im Klimaschutzgesetz festgeschrieben sein. Doch in Österreich wird noch nicht genug dafür unternommen, damit die Ziele des Klimaschutzabkommens eingehalten werden können.

Wie geht es nun weiter?

Klimaklagen hat es auch in anderen Ländern schon gegeben. Zum Beispiel wurde in den Niederlanden durch eine Klage erreicht, dass Autos am Tag nicht schneller als 100 km/h auf den Autobahnen fahren dürfen. In Österreich darf man bis zu 130 km/h fahren. Wenn man jedoch etwas langsamer fährt, benötigt man weniger Benzin, und Autos stoßen auch weniger Abgase aus. Klimaschützerinnen und Klimaschützer fordern daher auch in Österreich, dass Tempo 100 gelten muss. Die zwölf Kinder und Jugendlichen und ihre Anwältin hoffen, dass sie mit ihrer Klage solche Änderungen auch in Österreich erreichen können. Wie geht es nun weiter? Wahrscheinlich wird sich der Verfassungsgerichtshof im Sommer 2023 mit der Klage der Kinder beschäftigen. Ende Juni könnte dann vielleicht schon eine Entscheidung getroffen werden. Sollten die Kinder mit ihrer Klage erfolgreich sein, müsste die österreichische Regierung dann das Klimaschutzgesetz ändern. (Birgit Riegler, 4.3.2023)