Das Land Salzburg ist unternehmerisch tätig und konnte Umsatzersatz während der Lockdowns beantragen.

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Wien – Während tausende Unternehmen auf ihre noch immer ausständigen Covid-19-Hilfszahlungen warten, haben sich Bundesländer, Städte und Gemeinden gütlich getan an den staatlichen Hilfszahlungen. Das Amt der oberösterreichischen Landesregierung wurde ebenso bedacht wie das Land Salzburg und mehrere Dutzend Städte und Gemeinden. Das erschließt sich aus dem öffentlich zugänglichen Transparenzregister, das vom Finanzministerium veröffentlicht wird.

Auch Abteien, Orden und Stifte, die in der Transparenzdatenbank unter dem Sammelbegriff "Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)" aufscheinen, wurden vom Staat im November und Dezember 2020 mit der Hilfsleistung "Lockdown-Umsatzersatz" bedacht, die eigentlich nur Unternehmen während der behördlich verhängten Schließungen zugutekommen sollte.

Gemeindepaket

Vor allem bei Gebietskörperschaften wie Bundesländern und Gemeinden mutet die zugesprochene staatliche Hilfe originell an, denn hier hilft quasi eine staatliche Einrichtung einer anderen. Da unter dem damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) eigens ein millionenschweres Kommunalinvestitionspaket geschnürt wurde, mit dem Gemeinden der Ausfall an Kommunalsteuern zumindest teilweise kompensiert wurden, mutet der November- und Dezember-Umsatzersatz (2020) für Körperschaften öffentlichen Rechts besonders ungewöhnlich an.

Dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung wurden im Jahr 2021 von der für Zuerkennung und Abwicklung zuständigen Covid-19-Förderagentur Cofag 326.027,32 Euro ausgezahlt, der "Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt" 86.183,70 Euro und dem Land Salzburg 800.000 Euro – die maximal zulässige Höhe des in der Zeit der amtlichen Geschäftsschließungen gewährten Umsatzersatzes.

Öffentliche Hand

Wiewohl die einzelnen Zahlungen überschaubar und im Vergleich zu den in Ländern, Städten und Gemeinden bewegten Summen vergleichsweise niedrig scheinen, in Summe sind es Millionen, die da im Zuge der Lockdown-Hilfen an öffentliche Einrichtungen flossen. Die Stadtgemeinde Hallein etwa empfing 49.374,83 Euro, die Stadtgemeinde Salzburg 162.234,70 Euro und Wiener Neustadt 138.304,68 Euro.

Theater, Burgen, Gästehäuser

Die Salzburger Landesregierung erklärt den Empfang der Hilfen mit dem Landestheater, das ebenso geschlossen war wie das Mozarteum, die Salzburger Burgen und Schlösser sowie das Freilichtmuseum. Diese Einrichtungen hätten die Umsatzidentifikationsnummer des Landes – und an ebendiese Einrichtungen wurde das Geld weitergeleitet, hieß es auf STANDARD-Anfrage aus dem Büro von Finanzlandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Christian Stöckl (ÖVP).

Vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung wurden am Montagabend folgende Betriebe gewerblicher Art des Landes Oberösterreich als Begünstigte genannt: Landes-Gästehäuser, Landes-Jugendhäuser und Bildungshäuser. Sie hätten über das Land Oberösterreich Förderungen bekommen, die andere Tourismusbetriebe auch bekamen, teilte Thoas Duschlbauer vom Krisenstag des Landes Oberösterreich mit.

Logik der Corona-Hilfen

Bei der für Bewilligung und Auszahlung der Corona-Hilfen zuständigen Cofag erklärt man den Zuspruch der Hilfszahlungen an Bundesländer, Städte und Gemeinden mit der "Logik der Corona-Hilfen". Die Auszahlung sei gemäß Umsatzersatzverordnung rechtens, wenn eine Gebietskörperschaft unternehmerisch tätig sei, etwa indem sie ein Theater, ein Museum oder ein Hotel betreibt, das keine eigenständige Rechtspersönlichkeit hat, also nicht als GmbH oder Aktiengesellschaft ausgegliedert ist, sondern in gewerblicher Form geführt wird und im Rechnungsabschluss der Gebietskörperschaft aufscheint.

Ewig währte diese lockere Praxis übrigens nicht. Anfang 2021 wurde auch im Finanzministerium erkannt, dass die Begünstigung von Gebietskörperschaften eine Besserstellung öffentlicher Betriebe gegenüber Privatunternehmen darstellt. Denn die öffentliche Hand kann für ihre Unternehmen mehr oder weniger unbegrenzt Haftungen übernehmen oder Finanzmittel zuschießen, während Unternehmenseigentümer ihre Betriebsmittelkredite ausweiten, sich also verschulden mussten, um ihre Fitnessstudios, Restaurants, Hotels oder Bars durchzubringen.

Verlust statt Umsatz

Anders als bei dem auf 800.000 Euro begrenzten Umsatzersatz oder beim "Fixkostenzuschuss 800.000" wurden beim Verlustersatz je nach Unternehmensgröße und Zahl der Mitarbeiter 70 bis 90 Prozent des aufgrund von Lockdowns erlittenen Verlustes abgegolten (maximal drei Millionen Euro). Hier waren mehrheitlich staatliche Unternehmen ausgeschlossen, Länder und Gemeinden wurden also nicht mehr bedient. Tausende Unternehmen warten deshalb noch immer, weil die Finanzämter mit den detaillierten Prüfungen nicht nachkommen, sie waren personell nicht ausgestattet für solche Mengen von Anträgen. (Luise Ungerboeck, 28.2.2023)