Wien – Der Presserat ruft angesichts zahlreicher Beschwerden von Leserinnen und Lesern dazu auf, sensibler über Femizide zu berichten. Formulierungen sollten mit großer Achtsamkeit ausgewählt und insbesondere der Opferschutz berücksichtigt werden, so das Selbstkontrollorgan. Verbreitete Bezeichnungen wie "Ehe-, Beziehungs- oder Familiendrama", "Liebesdrama" oder "Eifersuchtsmord" seien geeignet, die erlittene Gewalt zu verharmlosen.

Auch sollten sich Medien nicht einseitig auf die Perspektive des Täters konzentrieren, sondern auch der Perspektive der Hinterbliebenen oder Opferschutzeinrichtungen ausreichend Raum geben. Täter-Opfer-Umkehr bzw. fragwürdige Entlastungen des Täters kritisiert der Presserat ebenfalls und empfiehlt am Ende von Artikeln auf Hilfseinrichtungen für Frauen hinzuweisen – etwa die Frauenhelpline 0800/222555.

In den vergangenen fünf Jahren hat der Presserat 79 Fälle zu Berichten über Femizide oder über "Gewalt gegen Frauen" bearbeitet. In 29 Fällen wurden Ethikverstöße festgestellt, 14 davon betrafen die Veröffentlichung von unverpixelten Bildern von Mordopfern. (APA, 28.2.2023)