Die Masken werden aus dem Wiener Stadtbild nicht ganz verschwinden. Aber die allgemeine Maskenpflicht in den Öffis ist seit Anfang März Geschichte.

Foto: Heribert Corn

Wien – Es ist so weit: Seit Mittwoch besteht – wie bereits in den anderen Bundesländern – auch in Wien keine Verpflichtung mehr, in den Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske zu tragen. Außer man ist positiv getestet: Dann unterliegt man nämlich noch Verkehrsbeschränkungen, die bis 30. Juni weiterhin gelten, aber dazu später. Zunächst ein Überblick darüber, was seit heute in Wien anders ist:

VIDEO: Wir haben uns am ersten Tag nach Ende der Maskenpflicht rund um den Bahnhof Wien Mitte umgehört.
DER STANDARD
  • Nicht nur die allgemeine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Geschichte, sondern auch eine weitere Einschränkung in den Öffis ist mit 1. März aufgehoben: die Sperren der vorderen Einstiegstüren. Das Zu- und Aussteigen ganz vorne war in Bussen und älteren Bim-Modellen ohne geschlossene Fahrerkabine pandemiebegründet nicht möglich gewesen. Die Maßnahme sollte Lenkerinnen und Lenker vor einer Ansteckung schützen und sorgte in den Rushhours immer wieder für Unmut und für entsprechend länger dauerndes Ein- und Aussteigen an den anderen Türen.

  • Die allgemeine Maskenpflicht ist mit dem heutigen Tag auch in den Apotheken und Gerichtsgebäuden in Wien Geschichte.

  • Weiters sind Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern in Wien nun wieder ganz spontan, da ohne PCR-Test, möglich. Bis Ende Februar musste beim Betreten eines Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung noch ein maximal 72 Stunden altes negatives PCR-Test-Ergebnis vorgewiesen werden. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen mussten sich im Rahmen eines Screenings noch einmal pro Woche testen, auch diese Testpflicht ist gefallen.

Die nächsten Änderungen der Corona-Maßnahmen folgen dann im Mai. Mit den seit Mittwoch geltenden Lockerungen zieht die Stadt Wien, die bisher stets strengere Corona-Regeln erlassen hatte, mit dem Bund gleich. Der weitere Fahrplan:

  • Ab Mai fällt bundesweit die allgemeine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Spitälern und Arztpraxen. Außerdem gilt bis Ende April noch die sogenannte Risikogruppenfreistellungsverordnung. Durch sie können sich Menschen, die im Falle einer Corona-Infektion wegen ihres körperlichen Zustands einen schwereren Verlauf erwarten müssten, derzeit vom Dienst freistellen lassen, wenn sie am Arbeitsplatz nicht ausreichend geschützt wären und Homeoffice nicht möglich ist.

  • Ab Juli gibt es dann auch keine Verkehrsbeschränkungen mehr für positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Ab dann ist eine Corona-Infektion keine meldepflichtige Krankheit mehr. Derzeit ist es noch so, dass jemand nach einem positiven Testergebnis für zehn Tage in mehreren Situationen (zum Beispiel in Öffis) Maske tragen muss und auch kein Pflegeheim betreten darf. Nach fünf Tagen können sich positiv Getestete freitesten – dafür bedarf es eines negativen PCR-Test-Ergebnisses beziehungsweise eines Ct-Werts größer als 30, ab dem man nicht mehr als infektiös gilt.

Gratis Testmöglichkeiten für Personen mit Covid-Symptomen und Personen aus Risikogruppen soll es in Zukunft weiterhin geben, sie sollen aber im regulären Gesundheitssystem (also in Spitälern beziehungsweise im niedergelassenen Bereich) stattfinden. Das Testprogramm "Alles gurgelt" in Wien läuft noch bis Ende Juni. Bestehen bleiben soll auch die kostenlose Covid-Impfung. (Gudrun Springer, 1.3.2023)