Seit Oktober 2022 dürfen parkende Autos nicht mehr wie hier im Bild auf den Gehsteig ragen. Das Problem kann man auf zwei Arten lösen.

Foto: Christian Fischer

Sichtlich stolz steht der Simmeringer SPÖ-Bezirksrat und Vorsitzende der Verkehrskommission Werner Thalmayr vor dem neuen Schild. Er demonstriert in einem Posting auf Facebook, wie man Probleme schnell, einfach und zukunftsorientiert löst.

Das Problem war, dass es seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im Oktober des vorigen Jahres in Kraft trat, verboten ist, dass Teile eines parkenden Autos auf einen Gehsteig oder Radweg ragen. In der Brehmstraße war aber genau das sehr oft der Fall.

Gehsteig von geringem Nutzen

Jetzt gab es zwei Möglichkeiten: entweder die Schrägparkplätze zu Längsparkplätzen machen und die Hälfte der Stellplätze verlieren oder – trara – den Gehsteig für Fußgängerinnen und Fußgänger sperren, damit die Autos weiter darauf parken können. Thalmayr hat sich für Letzteres entschieden. Denn der Gehsteig führe "ohnehin nur entlang einer Mauer" und sei daher von geringem Nutzen. Außerdem gebe es ja auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch einen Gehsteig. Und Parkplätze, wie man den Bildern auf Facebook entnehmen kann. Aber halt nur Längsparkplätze. Ob man auch deren Anzahl verdoppeln könnte, wenn man einen weiteren Gehsteig sperrt, wird sich bestimmt bald wer anschauen. (Guido Gluschitsch, 1.3.2022)