Auch Mobilfunkkundinnen und -kunden bekommen die Inflation zu spüren.

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Die hohe Inflation geht auch an den hiesigen Telefonie- und Internetanbietern nicht spurlos vorbei, was folglich auch die Kundinnen und Kunden zu spüren bekommen. So melden Nutzerinnen und Nutzer dem STANDARD, dass der Anbieter A1 ihnen bereits höhere Tarife für April angekündigt habe. Dies wird vom Unternehmen auf Anfrage bestätigt: Die Preise werden bei insgesamt 2,4 Millionen A1-Kundinnen und -Kunden angepasst. "Die monatliche Anpassung bewegt sich durchschnittlich zwischen etwa 2,2 bis sechs Euro bei Mobilkunden und 2,3 bis 4,5 Euro pro Monat bei Festnetzkunden", heißt es. Das entspricht einer Erhöhung von 8,5 Prozent.

Höhere Rechnungen auch bei Drei ...

Ähnliches hört man auf Nachfrage beim Konkurrenten Drei. Dort teilt man mit, dass es aufgrund der Indexierung 2023 bei Telefontarifen eine durchschnittliche Preisanpassung von 2,20 Euro pro Monat gebe, bei Datentarifen seien es zwei Euro pro Monat.

Keine Angaben gibt es beim dritten großen Player im Bunde, Magenta: Hier heißt es, dass man sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht an Spekulationen über mögliche künftige Preisanpassungen beteiligen könne, verweist aber darauf, dass auch die Telekommunikationsunternehmen in Österreich von den stark gestiegenen Energie- und Fixkostenpreisen betroffen sind.

... und bei anderen Anbietern

Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch viele Kunden von Magenta und diversen kleineren Anbietern die Inflation auf ihrer Telefon- und Internetrechnung spüren werden. "Die meisten Anbieter werden hier im April oder Mai nachziehen", sagt dazu Maximilian Schirmer, Geschäftsführer des Vergleichsportals Tarife.at. Knackpunkt ist hier, ob sich die Anbieter bei Vertragsabschluss das Recht gesichert haben, die Höhe der monatlichen Zahlungen an die Inflation anzupassen.

Tarife.at hat eine Liste zusammengestellt, aus welcher ersichtlich ist, welche Anbieter sich ab welcher Teuerungsrate einen Ausgleich der Preise über entsprechende Wertsicherungsklauseln sichern. Allerdings haben manche der dort gelisteten Betreiber die Klauseln erst bei neueren Verträgen eingefügt, Bestandskunden mit Altverträgen sind somit in manchen Fällen nicht betroffen.

Sonderkündigungsrecht?

Würde der Anbieter diese Klausel nachträglich in den Verträgen verankern wollen, so müsste er die Verträge ändern. Wodurch sich eine weitere schlechte Nachricht für die Konsumentinnen und Konsumenten ergibt: Findet keine Vertragsanpassung statt und werden die Preise lediglich mit Verweis auf die bestehenden Wertsicherungsklauseln angepasst, so besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Nun könnte man freilich argumentieren, dass die Inflation alle Lebensbereiche trifft, Schirmer führt aber noch einen weiteren Kritikpunkt ins Rennen: nämlich dass in den meisten anderen Produktkategorien die Qualität gleich bleibt oder gar besser wird – während Telco-Kunden mit bestehenden Verträgen öfters mit schlechteren Geschwindigkeiten und Konditionen kämpfen, als wenn sie einen neuen Vertrag abschließen würden.

Branche dämpfte die Inflation

In der Branche hingegen legt man Wert darauf, nicht von Tariferhöhungen, sondern von einer Wertanpassung bestehender Verträge an den Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria zu sprechen, der immer Ende Februar für das Vorjahr veröffentlicht wird. "Eine solche Indexierung ist kein Mobilfunkspezifikum, sondern seit jeher fixer Bestandteil eines Großteils der laufenden Verträge von Mieten über Versicherungen bis zu Schulgebühren", heißt es dazu aus der Pressestelle von Drei.

Gerne verweist man hier generell auf die Preisentwicklung der vergangenen Jahre. Im Dezember 2022 haben die Haushalte laut VPI-Warenkorb der Statistik Austria um 3,1 Prozent weniger für Kommunikation ausgegeben als im Jahr davor, während sich das Leben insgesamt im gleichen Zeitraum um mehr als zehn Prozent verteuert hat, führt man bei Drei aus: Überhaupt seien die Preise der Branche die einzige Hauptkategorie des VPI, die in den vergangenen sieben Jahren inflationsdämpfend gewirkt habe.

Ähnliches hört man auch bei A1: Hier beruft man sich unter anderem auf eine im Mai 2022 durchgeführte Analyse von Tarife.at, laut der die Durchschnittspreise seit 2016 um 72 Prozent gefallen seien. Klar ersichtlich sei die inflationsdämpfende Wirkung der Nachrichtenübermittlung auch in einer interaktiven Grafik der Statistik Austria.

Netzausbau kostet Geld

Weiters wird von den Unternehmen auf einen anderen Faktor verwiesen: die Tatsache, dass der Netzausbau Geld kostet. So baue allein A1 die digitale Infrastruktur jedes Jahr um 600 Millionen Euro aus, auch die anderen beiden Anbieter hätten durch den Ausbau hohe Zusatzkosten zu stemmen. Und gerade in den Pandemiejahren habe sich dieses stabile Netz bezahlt gemacht, betont man sowohl bei Drei als auch bei A1.

Zusätzlich verweist man bei Drei auch auf die stark gestiegenen laufenden Kosten. "Einer der größten Kostenfaktoren für Telekom-Netzbetreiber ist Energie. Seit vergangenem Jahr haben sich die Energiekosten für uns verdrei- bis vervierfacht", heißt es dazu etwa. Zu dieser Belastung kämen höhere Mieten für Mobilfunkstationen und Shops ebenso wie kontinuierlich steigende Gehaltskosten hinzu. Wie andere Branchen müsse auch die Telekommunikation die gestiegenen Kosten nun "in gewissem Umfang an die Kunden weitergeben".

Hilfe für Hilfsbedürftige

Dass diese Mehrkosten nicht angenehm und auch nicht für alle Kundinnen und Kunden zu stemmen sind, dessen ist man sich bewusst. Bei A1 verweist man daher darauf, dass das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Personen mit finanzieller Hilfsbedürftigkeit einen monatlichen Zuschuss zum Fernsprechentgelt in der Höhe von zwölf Euro (inklusive Umsatzsteuer) gewährt.

Ansonsten gilt: Verträge prüfen, ob es dort entsprechende Klauseln gibt – und bei Bedarf zu einem Tarif mit besseren Konditionen wechseln. (Stefan Mey, 3.3.2023)