Knappe vier Monate noch, dann tritt das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen in Kraft. Und dann beginnt für Mieterinnen und Mieter – so verspricht es jedenfalls die Regierung – eine neue Ära. Ob es ein gleitender Übergang wird, werden wir sehen. Mancher Makler hat schon launig angekündigt, im Juni Urlaub zu machen, weil da wohl niemand eine Wohnung anmieten wird, wenn ab Juli die Provision entfällt.
Was sicher ist: Die Umsetzung des Bestellerprinzips hat sehr lang gedauert. Auf Twitter wurde von den Grünen darauf hingewiesen, dass die SPÖ namens ihrer damaligen Konsumentenschutzministerin Barbara Prammer schon im Jahr 1999 die Abschaffung der Provision für Mieter (sowie auch für Käuferinnen) gefordert hatte. Der Wirtschaftsminister hieß damals Farnleitner und war von der ÖVP. Und er war dagegen, beziehungsweise trat er sogar für die Aufhebung der in der Maklerverordnung genannten Höchstsätze ein.
"Zwischenschritt" zum Bestellerprinzip
In diese kam erst viel später Bewegung, und zwar in die andere Richtung: ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner reduzierte im September 2010 die maximale Provision für Mieter von drei auf zwei Bruttomonatsmieten. Und er sprach in manchen Wortmeldungen schon damals von einem "Zwischenschritt" zum Bestellerprinzip, ruderte aber wieder zurück.
Im Wahlkampf 2019 dann die Überraschung: Sebastian Kurz war plötzlich für das Bestellerprinzip. Seit Anfang 2020 steht es im türkis-grünen Regierungsprogramm, die Umsetzung sollte dann also noch dreieinhalb Jahre dauern.
Über eine komplette Änderung des Provisionssystems – etwa fixe Honorarsätze für einzelne Besichtigungen, wie von einigen Maklerinnen und Makler immer wieder ins Spiel gebracht – wurde in all der Zeit übrigens außerhalb von Branchenevents nie ernsthaft diskutiert, das sei hier auch erwähnt. (Martin Putschögl, 3.3.2023)