Brasiliens ehemalige Regierung unter Jair Bolsonaro versuchte laut der Zeitung "Estadão" auf verschiedenen Wegen, an den Schmuck zu kommen.

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Brasília – Die brasilianische Bundespolizei PF hat Ermittlungen eingeleitet, um die unrechtmäßige Einfuhr von wertvollem Schmuck durch die Regierung von Ex-Präsident Jair Bolsonaro nach Brasilien zu untersuchen. Dies ging aus einer Mitteilung der PF am Montagabend (Ortszeit) hervor. Justizminister Flávio Dino zufolge, der die Untersuchung beantragt hatte, könnte etwa der Straftatbestand der Unterschlagung, Veruntreuung und Geldwäsche vorliegen.

Die brasilianische Zeitung "Estadão" hatte zuerst über den Fall berichtet. Demnach hatte ein Mitarbeiter des damaligen Energieministers Bento Albuquerque bei der Rückkehr einer Regierungsdelegation aus dem Mittleren Osten im Jahr 2021 unter anderem eine Halskette und Ohrringe im Wert von drei Millionen Euro im Gepäck mitgebracht, ohne sie am Flughafen in São Paulo beim Zoll anzugeben.

"Institutionelle Geschenke für Brasilien"

Gegenstände mit einem Wert von mehr als 1.000 US-Dollar müssen bei der Einfuhr nach Brasilien gemeldet werden. Ex-Energieminister Albuquerque sagte dem "Estadão", der Schmuck sei ein Geschenk für die damalige First Lady Michelle Bolsonaro gewesen. Er behauptete jedoch auch, nichts von dem Inhalt der insgesamt "zwei Pakete" gewusst zu haben, die seine Delegation bekam.

Später änderte er seine Version laut der Nachrichtenagentur Agência Brasil dahingehend, dass es sich um "institutionelle Geschenke (...) für den brasilianischen Staat" gehandelt habe. Auch der rechte Ex-Präsident Bolsonaro bestritt bei CNN Brasil jegliche Illegalität seinerseits. "Man macht mir Vorwürfe wegen eines Geschenks, das ich weder erbeten noch erhalten habe", sagte er.

Die Bolsonaro-Regierung versuchte dem "Estadão" zufolge auf verschiedenen Wegen, an den Schmuck zu kommen, den die Steuerbehörden einbehalten hatten. Ein Versuch, die Juwelen durch die Zahlung der notwendigen Gebühr zu legalisieren, wurde laut der Steuerbehörde seit der Beschlagnahmung nicht unternommen. (APA, red, 7.3.2023)