Justizministerin Alma Zadić und Innenminister Gerhard Karner.

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Die Regierung schickt am Mittwoch verschärfte Strafen für Cybercrime-Delikte in Begutachtung. Wer sich künftige unberechtigt Zugriff auf Computersysteme verschafft, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", betonte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Es gehe darum, dass Täter, die sich mittels "Hacking" Zugriff zu einem PC verschaffen und sensible Daten abgreifen, zur Rechenschaft gezogen und entsprechend bestraft werden, erklärte Zadić. Auch gehe es um härtere Strafen für Täter, die Computer-Viren oder andere Schadsoftware verbreiten.

"Wir wollen und wir müssen uns gegen diese digitalen Angriffe schützen." Unternehmen sollen vor Spionage geschützt werden, ebenso staatliche Einrichtungen vor digitalen Angriffen. Vergangenes Jahr hat es etwa einen Ransomware-Angriff auf die Kärntner Landesverwaltung gegeben.

Mehr Ermittlungsmöglichkeiten

Zadić hob einerseits die Einrichtung von Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften hervor, die für mehr Expertenwissen im Bereich Cyberkriminalität sorgen sollen. Mittlerweile gebe es zehn solche Cyber-Kompetenzstellen in Österreich.

Außerdem kommen höhere Strafen: Wer in ein Computersystem eindringt, dem drohen nach den Plänen der Regierung künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Ist das Ziel Teil der kritischen Infrastruktur, steigt die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre. Auch die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen werden erhöht und teils vervierfacht, wie die Ministerin betonte. Aus Privatanklagedelikten werde ein Ermächtigungsdelikt, das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann entsprechende Schritte setzen, sobald das betroffene Unternehmen die Ermächtigung erteilt hat.

Durch höhere Strafen gibt es außerdem mehr Ermittlungsmöglichkeiten, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hervorhob. Möglich sei dann künftig beispielsweise auch eine verdeckte Ermittlung der Kriminalpolizei oder auch Handypeilung, zudem sei die Verfolgung auch im Ausland möglich. Laut Innenministerium kann nach Inkrafttreten des Gesetzes ein europäischer Haftbefehl erwirkt werden und die Auslieferung der Straftäter an Österreich erfolgen.

Spezialeinheit "Cyber Cobra"

Außerdem verwies man im Innenministerium einmal mehr auf die Reform des Kriminaldienstes mit dem personellen Ausbau der sogenannten Cyber Cobra. Dazu sollen in den Regionen Schwerpunktdienststellen mit Spezialisten in diesem Bereich näher bei den Menschen sein. Auch die Ausbildung soll durch mehrere Cyber-Trainingscenter verbessert werden. Die Kriminaldienstreform wird derzeit zwischen den Projektverantwortlichen im Bundeskriminalamt und der Personalvertretung ausverhandelt.

Karner appellierte an die Bevölkerung, Eigenvorsorge zu treffen und sensibel zu sein. Es gehe etwa darum, bei Nachrichten, die man bekommt, auf den Absender zu achten und E-Mail-Anhänge nicht gleich zu öffnen. "Es würde niemandem einfallen, dass man seinen Haustorschlüssel einfach liegen lasst am Hauptplatz", ebenso müsse man auch im Online-Bereich an seine Sicherheit denken, empfahl Karner. Die User sollten im virtuellen Raum "genauso kritisch und vorsichtig" sein wie im realen Leben, hieß es. (APA, red, 8.2.2023)