Das Wiener AKH lässt – wie die anderen Kliniken des Gesundheitsverbunds – nur drei Besuchspersonen pro Tag und Patient zu.

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Seit Anfang März gibt es weder vom Bund noch vom Bundesland Wien eine verordnete Besucherobergrenze in Spitälern und Pflegeheimen. Allerdings heißt das nicht, dass all diese Einrichtungen wie in Vor-Covid-Zeiten größere Besuchergruppen zu den Patientinnen und Patienten einlassen. Denn in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds besteht nach wie vor die Regelung, dass pro Patient maximal drei Personen pro Tag als Besuch empfangen werden dürfen. Die entsprechende Vorgabe findet man auf der Website des Gesundheitsverbunds.

Hilfreich für Genesungsprozess

Das Ö1-"Morgenjournal" berichtete am Donnerstag darüber, wie diese Vorgabe etwa in einer internen Richtlinie des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) gerechtfertigt wird: "Die während der Covid-19-Pandemie eingeschränkte Zahl der Besucher:nnen hat deutlich zum positiven Genesungsprozess, zur Erholung der PatientInnen und zur Sicherheit beigetragen." Wie auf der AKH-Website ersichtlich, dürfen die besagten drei Besuchspersonen nicht einmal gleichzeitig zum Patienten, sondern nur nacheinander. Ein Familienbesuch ginge sich demnach nicht aus.

Einwand und Verständnis

Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht das kritisch, wie er auf Ö1 sagte: "Unsere Erfahrung sagt, dass oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig kommen wollen." Besuche seien dem Heilungserfolg zudem eher zuträglich, meint Jelinek und verweist auf die positiven Effekte von Außenkontakten für die Lebenseinstellung kranker Menschen. Ihm sei aber versichert worden, dass der Gesundheitsverbund die Beschränkungen mit Augenmaß handhaben werde, ergänzte Jelinek. Sollte sich das nicht bestätigen, solle man sich an die Patientenanwaltschaft wenden. Er habe angesichts der aktuell recht hohen Corona-Zahlen durchaus Verständnis für das Aufrechterhalten einiger Maßnahmen, doch bald solle man schon wieder zu den Regeln von vor der Pandemie zurückkehren.

Österreichischer Fleckerlteppich

Einige Beschränkungen in Spitälern und Pflegeheimen gelten noch per Verordnung in ganz Österreich: Besucherinnen und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, und positiv Getestete dürfen nicht hinein. Doch wie sieht es abseits Wiens mit den Besucherobergrenzen aus?

Ein Rundruf in anderen Bundesländern ergibt: Auch andere Krankenanstalten bestehen auch ohne Verordnung auf einer Besuchsobergrenze. So gilt eine Besuchseinschränkung weiterhin auch in Oberösterreich. "Ein Patient darf von zwei Personen pro Tag jeweils für eine Stunde im Rahmen der definierten Besuchszeiten besucht werden", sagt eine Sprecherin des Linzer Universitätsklinikums zum STANDARD. Diese Regel gelte im ganzen Bundesland.

Nur eine Person täglich in Tirol

Auch in Tirol ist man noch nicht zum Vorkrisenmodus zurückgekehrt. Ein Besucher pro Tag pro Patientin oder Patient, lautet dort die Devise. Auch die Besuchszeiten sind ein wenig kürzer: Während in Linz die Pforten zwischen 14 und 18 Uhr offen stehen, ist dies an der Innsbrucker Klinik nur zwischen 13 und 15 Uhr der Fall.

Man habe die Corona-bedingten Einschränkungen dazu genützt, das Besuchermanagement "zu überdenken", berichtet Johannes Schwamberger, Sprecher der Tirol Kliniken, zu denen nicht nur die Innsbrucker Universitätskliniken, sondern auch die Krankenhäuser in Hall, Hochzirl, Natters und Schwaz gehören. Dazu habe man an drei Krankenhäusern in Tirol Patientinnen und Patienten sowie das Personal und den Besuch zu ihrer Zufriedenheit befragt. Insgesamt hätten knapp 1.000 Personen an der Umfrage teilgenommen, die Auswertung laufe noch. Jedenfalls hätten viele auch von dem Mehr an Ruhe profitiert – darunter etwa Frauen, bei denen das Stillen nach der Geburt "besser geklappt" habe.

Keine Einschränkungen in Salzburg

Anders stellt sich die Lage in Salzburg dar. Am Uniklinikum Salzburg gebe es "an sich keine Einschränkungen mehr", erklärt der Pressesprecher. Die "fixen Besuchszeiten" blieben jedoch aufrecht, sie hätten sich "bewährt". Sprich: Besucht werden dürfen Patientinnen und Patienten in Salzburg zwischen 14 und 17 Uhr, der letzte Einlass ist um 16 Uhr.

Strenge Regeln auch in Steiermark

Bei der steirischen Kages heißt es, dass nach Anmeldung auf der jeweiligen Station pro Patient eine Besuchsperson für maximal 30 Minuten erlaubt sei: "In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur ein Besucher aufhalten. Ausnahmen von den Besuchsregelungen sind möglich für sterbende Patientinnen und Patienten – etwa auf Palliativ- und bei Hospizbegleitung – und Patient:innen in kritischen Lebensereignissen", sagt eine Kages-Sprecherin.

Situationsbedingt können einzelne Häuser, Kliniken oder auch Abteilungen und Stationen aber abweichende Regelungen festlegen. Diese Regelungen sind auf den jeweiligen Homepages der Häuser angeführt. (ta, ret, cms, 9.3.2023)