Der Verein Jugendmedienschutz informiert bei Anfragen auch über Jugendschutzfilter und Portale, die Eltern über technische Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps informieren. Alice Krieger-Schromm, sie leitet die Geschäftsstelle, appelliert vor allem an Eltern, "mit ihren Kindern offen über Mediennutzung zu sprechen, denn die Verantwortung liegt am Ende des Tages bei den Eltern".

Foto: Rainer Berg, via www.imago-images.de

Wien – Wie können Jugendliche vor für sie potenziell gefährlichen Inhalten im TV oder bei Videoabrufdiensten geschützt werden? Fernsehsender müssen darauf achten, dass ihre Programme die Entwicklung von Minderjährigen nicht beeinträchtigen. 2021 wurden diese Jugendschutzregeln für österreichische Fernsehsender verschärft und auf Abrufdienste ausgedehnt.

Auch der ORF verwies etwa auf diese verschärften Regeln, als er kürzlich in seiner TVthek einen Beitrag der Satirikerin Toxische Pommes – sie trat in der Kabarettsendung "Pratersterne" auf – für die Zeit zwischen 6 Uhr früh und 22 Uhr sperrte.

"Diese Sendung ist für Kinder und Jugendliche nicht geeignet. Das Video ist im Sinne des Jugendschutzes deshalb nur von 22.00 bis 6.00 Uhr verfügbar", blendete der ORF als Hinweis ein, diese Sperre erfolgte laut ORF wegen "sexualisierter Sprache".

Foto: screenshot, orftvthek

Alternskennzeichnung

"Gesetzlich sind Mediendienste verpflichtet, den Zusehern und Zuseherinnen ausreichende Informationen bereitstellen, damit diese einschätzen können, ob Sendungen potenziell entwicklungsbeeinträchtigend für Minderjährige sein können", erklärt Alice Krieger-Schromm, sie leitet die Geschäftsstelle des 2021 gegründeten Vereins zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen, das geschehe etwa "durch Alterskennzeichnungen und eine leicht verständliche Beschreibung der Art des Inhalts".

Mitglieder dieses Jugendmedienschutzvereins sind der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen in der Wirtschaftskammer Österreich, der Österreichische Rundfunk sowie der Verband Österreichischer Privatsender.

"Es besteht die individuelle, gesetzliche Pflicht für jeden österreichischen Mediendienst, konkrete Verhaltensrichtlinien zu erstellen und zu beachten. Deshalb wird den Fernsehveranstaltern und Anbietern von Abrufdiensten empfohlen, die formale Erklärung des Vereins Jugendmedienschutz – kurz Jugendschutzerklärung – zu unterzeichnen. Darin erkennen sie durch ihre Unterschrift die Verhaltensrichtlinien und die Verfahrensrichtlinien der Selbstkontrolleinrichtung als für sie wirksam und bindend an. Anschließend soll diese Erklärung auf die Website gestellt werden", so Krieger-Schromm. Der Verein führt regelmäßige, stichprobenhafte Kontrollen der Sender durch, um Mediendienste auf fehlerhafte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten hinzuweisen.

Beschwerden

Ziel des Vereins sei es, die Akzeptanz und Bekanntheit der Verhaltensrichtlinien zu steigern und "von einem Start-up zu einer etablierten Institution im Bereich des Jugendmedienschutzes in Österreich zu werden. Und so eine erste Auskunftsstelle für jugendmedienschutzrechtliche Angelegenheiten", so Krieger-Schromm.

Wenn etwa Eltern einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln vermuten, können sie eine Beschwerde an den Verein richten, der dann prüft, ob er zuständig oder der mutmaßliche Verstoß relevant ist. Gemeinsam mit einer Stellungnahme des betreffenden Mediendienstes wird die Beschwerde dann von einem Rat aus Expertinnen und Experten geprüft und die Entscheidung wird auf der Website veröffentlicht.

Bei einem Verstoß kann der Mediendienst öffentlich abgemahnt werden, eine weitere Sanktion kann etwa auch die Aberkennung von Gütesiegeln oder Prädikaten sein. 2022 wurden laut Tätigkeitsbericht zwei Beschwerden eingereicht, bei beiden konnte der Verein keinen Verstoß gegen die Richtlinien feststellen. Für 2023 erwartet der Verein mehr Beschwerden, auch weil er sich für 2023 vorgenommen hat, in der Öffentlichkeit sichtbarer zu sein.

Für internationale Videosharing-Plattformen ist der Verein nicht zuständig, aber gerade hier sieht Krieger-Schromm Handlungsbedarf, sie spricht vor allem Youtube an. Hier müsse Druck auf die EU-Gesetzgebung ausgeübt werden, damit eine flächendeckende Kennzeichnungspflicht umgesetzt wird. Krieger-Schromm: "Nicht freiwillig, sondern als gesetzliche Verpflichtung zum Schutz Minderjähriger."

Erziehungsberechtigte sensibilisieren

Generell will der Verein seinen Fokus künftig vermehrt auf Fortbildungs- und Infoveranstaltungen legen. "2023 ist etwa eine Veranstaltung zum Thema Influencer und Blogger geplant, denn auch hier ist der Einfluss auf unsere Kinder und Jugendlichen mitunter immens, und dieser Einfluss muss thematisiert werden", so Krieger-Schromm.

Der Verein informiert bei Anfragen auch über Jugendschutzfilter und Portale, die Eltern über technische Schutzlösungen für Geräte, Dienste und Apps informieren. Sie appelliert vor allem an Eltern, "mit ihren Kindern offen über Mediennutzung zu sprechen, denn die Verantwortung liegt am Ende des Tages bei den Eltern". Hier sieht sie großen Aufklärungsbedarf, "Erziehungsberechtigte müssen viel mehr für das Thema Medien und Jugendschutz sensibilisiert werden". (ae, 9.3.2023)