Für die Beurteilung der Verlässlichkeit von Waffenbesitzern ist auch deren Verhalten im Straßenverkehr relevant.

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Wer betrunken Auto fährt, dem droht unter Umständen der Entzug seiner Waffenbesitzkarte. Eine Frau hatte zwei Strafen bekommen: einmal, weil sie alkoholisiert unterwegs war, und einmal, weil sie einen Alkotest verweigerte. Für die Waffenbehörde waren die beiden Delikte Grund genug, ihr die Waffenberechtigung zu entziehen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diese Entscheidung nun in letzter Instanz bestätigt (VwGH 19.12.2022, Ra 2022/03/0219).

Laut dem österreichischen Waffengesetz dürfen nur solche Personen Waffen besitzen, die als "verlässlich" gelten und bei denen keine Gefahr besteht, dass sie die Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden. Die Verlässlichkeit einer bestimmten Person wird dabei aber nicht nur am Umgang mit Waffen bemessen. Laut dem Gesetz gilt eine Person schon dann nicht mehr als verlässlich, wenn sie mehrmals wegen einer "im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft wurde".

Laut VwGH liegt im Fall eines Alkodelikts eine solche "schwerwiegende" Übertretung vor. Dasselbe gilt, wenn die Beeinträchtigung nicht erwiesen werden konnte, weil die betroffene Person sich weigerte, einen Test abzugeben. In Anbetracht der strengen Zielsetzung des Waffengesetzes, die Verlässlichkeit von Waffenbesitzern zu prüfen, bestätigte der VwGH daher den Entzug der Karte. (japf, 11.3.2023)