Anders als in Österreich tragen in Japan viele Menschen, auch ohne dazu verpflichtet zu sein, eine Maske, um sich selbst und ihre Mitmenschen zu schützen.

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Tokio – In Japan hat es nie eine gesetzliche Maskenpflicht gegeben. Seit Beginn der Corona-Pandemie trugen die Japanerinnen und Japaner trotzdem konsequent Mundschutz, ob drinnen oder draußen. Gesetze waren dafür nicht nötig.

Der Staat gab lediglich Empfehlungen aus. Doch auch die sind seit Montag aufgehoben. Nur in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen und in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln soll den neuen Richtlinien zufolge weiter Maske getragen werden.

Mundschutz schon lange Alltag

Beobachterinnen erwarten jedoch, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes ihre bisherige Gewohnheit, überall Masken zu tragen – oft selbst allein im Auto – vorerst beibehalten. Japanerinnen und Japaner legen schon seit jeher extrem hohen Wert auf Hygiene.

Einen Mundschutz zum Beispiel bei einer Erkältungskrankheit zu tragen, um andere nicht anzustecken, war auch schon vor der Corona-Pandemie üblich gewesen. Genau wie das Verbeugen anstelle des Händeschüttelns oder das Ausziehen der Schuhe, bevor man ins Haus geht. Auch lautes Unterhalten in Bahnen, die in Japans Mega-Städten wie Tokio chronisch überfüllt sind, gilt seit jeher als unhöflich.

Vielerorts weiterhin Empfehlung

Nach den neuen Richtlinien weist der Staat die Bevölkerung weiter darauf hin, dass Masken Menschen mit einem höheren Risiko für schwere Krankheiten, einschließlich älterer Menschen, schützen. Fluggesellschaften und öffentliche Verkehrsmittel werden ihre Kunden jedoch nicht mehr auffordern, eine Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Betreiber großer Supermarktketten und Convenience-Stores.

Auch Schulen werden das Tragen eines Mundschutzes grundsätzlich ab dem 1. April, dem Beginn des neuen Schuljahres, nicht mehr verlangen. Es wird jedoch erwartet, dass Kunden bei Friseuren, Schönheitssalons und anderen Dienstleistungen, bei denen die Entfernung gering ist, weiterhin gebeten werden, Maske zu tragen. (APA, 13.3.2023)