Eine Wohnung suchen ist derzeit echt mühsam. Die Mieten steigen, die Inflation ist hoch, und viele Wohnungen sind nur mit Befristung zu haben. Zwar gilt bei Mietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sowie im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren, aber es ist auch nicht unbedingt lustig, wenn man alle drei Jahre auf Wohnungssuche ist und all seinen Krempel wieder einpacken muss. Denn jeder Umzug ist auch mit finanziellen Ausgaben verbunden.

Ist Ihr Mietvertrag befristet?
Foto: APA/BARBARA GINDL

Vor- und Nachteile einer Befristung

In manchen Mietverträgen wird auch schon geregelt, dass es nach Ablauf der Mindestvertragsdauer eine Option auf Verlängerung gibt, die wieder für drei Jahre oder auch mehr erfolgen kann. Der Nachteil ist aber, dass dadurch die Miete angehoben werden kann. Außerdem fühlt man sich vielleicht nie so richtig zu Hause, wenn man weiß, dass man in drei Jahren wieder ausziehen muss und die Suche nach einer Bleibe von neuem beginnt.

Aber für Mieterinnen und Mieter, die vielleicht ohnehin nur eine Übergangswohnung suchen, kann eine Befristung durchaus Vorteile bringen, denn auf befristete Verträge im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist ein Mietzinsabschlag von 25 Prozent vorgesehen. Ob diese Verringerung der Miete auch tatsächlich an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Auf wie viele Jahre ist Ihr Mietvertrag befristet?

Und zahlen Sie bei einem befristeten Mietvertrag tatsächlich einen verringerten Mietzins? Haben Sie am Wohnungsmarkt überhaupt noch unbefristet Wohnungen gefunden? Oder unterliegt Ihre Wohnung nicht dem Mietrechtsgesetz? Teilen Sie Ihre Erfahrungen im Forum! (wohl, 14.3.2023)