Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, kein Sonderkündigungsrecht.

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Wien – Bestehende Handyverträge werden mit April für viele Kundinnen und Kunden teurer. Drei und A1 haben Preisanhebungen der Gebühren bereits bestätigt, berichtete die Arbeiterkammer (AK) am Dienstag. Drei werde die Gebühren je nach Tarif um 8,5 bis 11,5 Prozent anheben, A1 um 8,5 Prozent. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.

Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer, Datentarife um zwei Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein. Magenta habe sich zu den Preisanpassungen nicht geäußert.

Keine Klauseln bei kleineren Anbietern

Kleinere Mobilfunkanbieter wie Spusu, Hot, Georg oder Krone Mobil haben demnach keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.

Verbraucherinnen und Verbrauchen haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht. (APA, 14.3.2023)