In einer Zeit, in der die Abkehr von der Globalisierung gefeiert wird und Wirtschaftsvertreter staatliche Zuschüsse zunehmend als Grundrecht betrachten, tun sich Verteidiger der Marktwirtschaft natürlich schwer. Dennoch ist es erstaunlich, mit welcher Leichtigkeit in der öffentlichen Diskussion auch die freie Preisgestaltung infrage gestellt wird.

Ist wirklich nur die Inflation an den höheren Preisen, etwa für Gemüse, schuld?
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Wenn man Menschen auf der Straße fragt, was der richtige Preis für eine Ware ist, werden viele antworten: Herstellungskosten plus ein kleiner Gewinnaufschlag. So wurden in der kommunistischen Planwirtschaft Preise bestimmt, was zu massiven Verwerfungen, Verschwendung und ständiger Mangelwirtschaft führte.

Die Marktwirtschaft funktioniert anders: Firmen streben nach dem größten Gewinn und versuchen, möglichst hohe Preise für ihre Waren und Dienstleistungen zu erzielen. Gleichzeitig sind sie einem Wettbewerb ausgesetzt, der ständigen Preisdruck nach unten ausübt. Wer Erfolg haben will, muss Kosten senken und Innovationen entwickeln – und diese Dynamik macht das westliche Wirtschaftsmodell so erfolgreich.

Unter dem Eindruck der hohen Inflation wird Betrieben in der Gastronomie, im Handel oder in der Baubranche nun vorgeworfen, sie würden Preise stärker erhöhen, als es ihre Kosten rechtfertigen. Das mag ja stimmen, lässt sich aber nicht belegen, solange man die genauen Kosten nicht kennt – und es ist ihr gutes Recht. Wem etwas zu teuer ist, der kann sich nach Alternativen umsehen.

Merit-Order-Prinzip

Nur dort, wo der Wettbewerb nicht funktioniert, muss der Staat eingreifen – durch eine starke Wettbewerbsbehörde, die in Österreich leider immer noch zu wenig Personal hat, oder eine Preisregulierung, wenn Wettbewerb aus physischen Gründen nicht möglich ist, etwa bei öffentlichen Netzen.

Gerade Arbeitnehmervertreter sollten sich davor hüten, nach Preiskommissionen zu rufen. Denn die werden in vielen Fällen nicht für niedrigere, sondern auf Druck der Produzenten für höhere Preise sorgen, wie es in Österreich vor dem EU-Beitritt üblich war. Werden Preise hingegen unter dem Marktniveau festgesetzt, dann gefährdet das die Versorgung.

Auch beim Strom beruht die aktuelle Forderung, dass Betreiber von Wasserkraftwerken ihren Kunden nur die eigenen Herstellungskosten verrechnen dürfen und nicht den deutlich höheren Marktpreis, auf einem Missverständnis. Denn dann wäre Strom in Tirol viel billiger als in Wien – und die Wiener Haushalte müssten abgewiesen werden, wenn sie Kunden bei der Tiwag werden wollten. Regionale Monopole dieser Art würden Innovation verhindern – vor allem den Ausbau der Erneuerbaren. Deshalb hält die EU zu Recht an ihrem Merit-Order-Prinzip fest: Das teuerste Kraftwerk bestimmt den Preis, aber wird aus dem Markt gedrängt, wenn günstiger produzierende Anlagen ausgebaut werden.

Es ist dieser Wettbewerb, der die Teuerungswelle letztlich stoppen wird – und nicht eine verfehlte Preisregulierung. (Eric Frey, 15.3.2023)