Der deutsche Bundestag hat derzeit 736 Abgeordnete.

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Er ist zu groß. Zu teuer. Viel zu aufgebläht. Egal, in welcher Fraktion im Deutschen Bundestag man sich umhört, die Aussagen sind überall ähnlich. Seit mehr als zehn Jahren fordern Abgeordnete aller Couleur eine Verkleinerung des Parlaments.

Aber es ist nie etwas draus geworden – bis jetzt. Am Freitag will die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nun endlich die Verkleinerung des Bundestags beschließen. Der hat – im Gegensatz zum Nationalrat in Wien – keine fixe Größe.

Grundsätzlich wären in Berlin 598 Abgeordnete vorgesehen. Die Hälfte davon, also 299, werden in den Wahlkreisen direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an die Partei, daraus wird der Anteil der Sitze für die Parteien im Bundestag berechnet. Ziehen mehr Direktmandatare ins Parlament ein, als ihr über die Zweitstimmen zustehen, dann bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Damit trat man bisher einer Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse entgegen.

Die Folge: Derzeit hat der Bundestag 736 Abgeordnete. Die Ampelkoalition will die Anzahl ab der nächsten Wahl 2025 auf 630 begrenzen und setzt dafür an zwei Hebeln an.

Grundmandatsklausel fällt

Zum einen sollen nicht mehr alle Erststimmen-Wahlsieger der Wahlkreise in den Bundestag einziehen. Entscheidend wird das Zweitstimmen-Ergebnis sein. Zum anderen fällt die Grundmandatsklausel.

Diese besagt, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einziehen kann, wenn sie unter der Hürde von fünf Prozent liegt, jedoch mindestens drei Direktmandate gewinnt. Aktuell profitiert davon die Linkspartei. Sie kam 2021 auf 4,9 Prozent, dank dreier gewonnener Direktmandate gelangte sie aber dennoch in Fraktionsstärke ins deutsche Parlament.

Ein "Unding" sei das, heißt es bei der Linken. Empört ist auch die CSU. Denn deren Abgeordnete sind hauptsächlich direkt gewählt. Und sie schaffte 2021 bundesweit nur 5,2 Prozent. Läge sie 2025 drunter, flöge sie aus dem Bundestag.

"Wir betrachten es tatsächlich als eine Attacke auf die Demokratie", sagt Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder über die Wahlrechtsreform. Er will sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Die Linke, in seltener Einmütigkeit, erwägt, sich dem anzuschließen. (Birgit Baumann aus Berlin, 16.3.2023)