Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein.

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Berlin – Die bei einer Großrazzia gegen die deutsche Reichsbürger-Szene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem dienstgerichtlichen Verfahren entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Zudem werden der Richterin die monatlichen Dienstbezüge um 50 Prozent gekürzt.

Verwaltungsgericht: "Eid gebrochen"

Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. "Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen", hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.

Die Unschuldsvermutung stehe einer Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren nicht entgegen, hieß es weiter. Bei der Entscheidung, die Hälfte der Dienstbezüge zu kürzen, sei der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft worden.

Justizsenatorin: "Brandgefährliche Person"

"Die Entscheidung bestätigt vollumfänglich meine Annahme, dass es sich hier um eine brandgefährliche Person handelt, die im Richterdienst in Berlin nichts verloren hat", kommentierte die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) die Entscheidung des Gerichts. Kreck hatte seinerzeit vergeblich versucht, die Rückkehr von Malsack-Winkemann in den Richterdienst zu verhindern.

Die Juristin war vergangenen Dezember bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürger-Szene verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Von 2017 bis 2021 saß sie für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht Berlin tätig. Nach ihrer Inhaftierung leitete das Gericht ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Außerdem wurde die Juristin aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschlossen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es sei Beschwerde dagegen innerhalb von zwei Wochen beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) möglich, hieß es. Dort sind bereits weitere Verfahren anhängig zur beruflichen Zukunft von Malsack-Winkemann. (APA, 16.3.2023)