"A robot painter drawing a painting", lautete der Input für dieses von der KI Midjourney generierte Bild.

Foto: DER STANDARD/Pichler/Midjourney

Der Hype um neue KI-Software birgt viele rechtliche Grauzonen. Eine zentrale Frage stellt sich dabei im Hinblick auf die Urheberschaft bei der Nutzung: Kann man sich als Urheber eines KI-generierten Kunstwerks bezeichnen, nur weil man einer Software den Befehl zur Erstellung erteilt hat? Nein, wenn es nach dem U.S. Copyright Office (USCO) geht. Das Amt für Urheberrecht in den USA sieht aber über einen Umweg dennoch die Möglichkeit, das Urheberrecht für KI-generierte Kunst beanspruchen zu können.

Wer sich ein wenig länger mit KI-Software befasst, wird schnell feststellen, dass man es durchaus auch als eigene Kunst bezeichnen könnte, mit konkreten Befehlen gewünschte Resultate zu erzielen. Nicht umsonst wird sogenannten Prompt-Designern schon jetzt ein berechtigtes Dasein in der Arbeitswelt bescheinigt.

Aus juristischer Sicht ist die Urheberschaft aufgrund eines bloßen Kommandos ein Trugschluss, wenn es nach dem USCO geht. Direktorin Shira Perlmutter hat nun davor gewarnt, dass digitale Kunst, Gedichte oder Bücher urheberrechtlich nicht geschützt sind, wenn sie mit Werkzeugen wie beispielsweise Midjourney, Stable Diffusion oder ChatGPT erstellt worden sind. Eine Textbeschreibung oder eine Eingabeaufforderung alleine gebe kein Recht auf Urheberschaft.

So könnte die Urheberschaft anerkannt werden

Laut US-amerikanischen Gesetzen kann geistiges Eigentum nur unter dem Urheberrecht stehen, wenn es durch menschliche Kreativität entstanden ist, wie Perlmutter betont. Gegenwärtig werden nur von Menschen geschaffene Werke anerkannt. Maschinen und generative KI-Algorithmen können daher nicht als Urheber betrachtet werden, und die von ihnen erzeugten Ergebnisse können nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Über einen Umweg ließen sich Inhalte aber sehr wohl schützen – und zwar dann, wenn der menschliche Verfasser etwas kreiert, das über den maschinellen Input hinausgeht. So könnte ein digitales Kunstwerk, das auf der Grundlage einer Eingabeaufforderung erstellt und dann beispielsweise mit einer Anwendung wie Photoshop vom Autor weiterbearbeitet worden ist, mit größerer Wahrscheinlichkeit vom USCO akzeptiert werden.

Neue Richtlinien und offene Diskussion

Um die Fragen bezüglich der Urheberrechtsfähigkeit und Registrierung von KI-generierten Werken zu klären, hat das Amt im Rahmen einer Initiative neue Richtlinien für die Registrierung herausgegeben. Ein neuer Leitfaden betont, dass Anmelder verpflichtet sind, die Einbeziehung von KI-generierten Inhalten in die zu registrierenden Werke offenzulegen. Es wird erklärt, wie dies zu tun ist und wie öffentliche Eintragungen von Urheberrechtsansprüchen korrigiert werden können, die bereits ohne Offenlegung registriert wurden.

Über das Frühjahr verteilt plant das Amt öffentliche Anhörungen mit Vertretern aus der Kreativwirtschaft, Künstlern, KI-Entwicklern und Forschern sowie Anwälten, um die Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und den Auswirkungen von generativer KI in kreativen Bereichen zu diskutieren. Roundtables sollen den Teilnehmern die Möglichkeit bieten, ihre Bedenken und Ziele im Zusammenhang mit dieser Technologie zu diskutieren. (bbr, 17.3.2023)