Bei einer Reihe der Spiralen wurden Materialfehler entdeckt, die zu dem Bruch der Seitenarme führen können.

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Im Fall der defekten Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine bereiten der Verbraucherschutzverein (VSV) und ein Prozessfinanzierer nun weitere Massenklagen gegen die Republik und den Hersteller vor. Das berichtete der VSV in einer Aussendung am Freitag. Eigenen Angaben zufolge haben sich mehr als 2.000 Frauen aus Österreich beim VSV gemeldet, die durch defekte Verhütungsspiralen des Herstellers zu Schaden gekommen sein sollen. Mehrere Verfahren sind bei österreichischen Gerichten bereits anhängig.

Bei einer Reihe der Spiralen wurden Materialfehler entdeckt, die zu dem Bruch der Seitenarme führen können. Bereits im Frühjahr 2018 bekam der Hersteller die ersten Beschwerden. Die Folge war eine Rückrufaktion bestimmter Lots. 2019 warnten die Gesundheitsämter in vielen Ländern, unter anderem Deutschland oder Frankreich. Erst Ende September 2020 hat dann auch das österreichische Bundesamt für Sicherheit (BASG) im Gesundheitswesen Fachärzten empfohlen, Verwenderinnen der betroffenen Produkte zu einer Kontrolluntersuchung einzuladen.

"Rückrufaktion verschwiegen"

Der VSV hat bereits für Frauen, die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung bekommen haben, über 100 Klagen eingebracht bzw. sind solche in Vorbereitung. In allen Bundesländern sind Rechtsanwältinnen damit beschäftigt, bei Bezirksgerichten gegen Eurogine Verfahren zu führen, informierte der Verein am Freitag. "Der VSV bietet zusammen mit dP Der Prozessfinanzierer GmbH nun all jenen Frauen, die keine Rechtsschutzdeckung haben, an, einen Prozessfinanzierungsvertrag zu schließen: Der Finanzierer übernimmt das Prozesskostenrisiko, bekommt aber 35 Prozent des Erlöses aus Urteilen oder Vergleichen," kündigte Peter Kolba, Obmann des VSV, nun an.

"Wir werden diese Klage auch gegen die Republik Österreich einbringen, da das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen die Rückrufaktion die längste Zeit verschwiegen hat", betonte Kolba. "Eine rechtzeitige Warnung hätte eine rechtzeitige Entfernung der fehlerhaften Spiralen ermöglicht."

Ersturteil aufgehoben

Bereits im Jänner gab es ein Berufungsurteil in der Causa. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob laut VSV das Ersturteil in einem Amtshaftungsverfahren wegen Fehler des BASG auf und stellt fest, dass das Medizinproduktegesetz sehr wohl auch Einzelne schützt und die daher Ansprüche geltend machen können. Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss sich mit der Frage einer möglichen Amtshaftung im Zusammenhang mit defekten Verhütungsspiralen des spanischen Herstellers Eurogine befassen. Laut einer OGH-Sprecherin sind derzeit "noch mehrere Verfahren anhängig" und noch nicht entschieden. (APA, 17.3.2023)