Wissenschaftsminister Martin Polaschek (ÖVP) muss über eine Beschwerde gegen die Wahl der Gründungspräsidentin für die Linzer Digital-Uni entscheiden.

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Nun ist Wissenschaftsminister Martin Polaschek (ÖVP) am Zug: Der Gründungskonvent der Digital-Uni Linz alias Institute of Digital Sciences Austria (IDSA) hat seine Stellungnahme zur Wahl der Gründungspräsidentin des IDSA übermittelt – drei Tage vor Ablauf der vom Minister gesetzten Frist, die am Montag ablief.

Ein Konventsmitglied, der Softwareunternehmer Helmut Fallmann, hat mittels Aufsichtsbeschwerde die Aufhebung der Wahl Stefanie Lindstaedts gefordert. Die Informatikprofessorin von der TU Graz hatte sich gegen mehrere Kandidaten – darunter der erklärte Wunschkandidat von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und der Industriellenvereinigung, der Rektor der Uni Linz (JKU), Meinhard Lukas – durchgesetzt. Er hätte diesen Job einer Bewerbung für eine dritte Amtszeit als JKU-Chef vorgezogen. Fallmann, vom Land Oberösterreich in den Konvent entsandt, zieht die "Sachlichkeit des Auswahlprozesses" für die Findung einer Persönlichkeit für das Präsidium und "insbesondere die Unbefangenheit des Gründungskonvents" bei der Wahl "in Zweifel".

Ministerium prüft "in aller Sorgfalt"

Polascheks Büro bestätigte dem STANDARD den Erhalt der Stellungnahme. Man habe sie "sofort eingehend bearbeitet" und werde das Verfahren "in aller Sorgfalt und so rasch wie möglich abschließen und zeitnah eine Entscheidung treffen". Es handle sich "um ein ganz normales Verfahren, das im Falle einer Aufsichtsbeschwerde eingeleitet wird". Und betont wurde: "Das Einbringen einer Aufsichtsbeschwerde allein bedeutet nicht, dass ein Verfahrensfehler vorliegt."

Gefragt, ob Polaschek Stelzer, dessen Gewährsmann im Konvent die Wahl angefochten hat, ersuchen werde, für diesen eine andere Person zu nominieren, um die Arbeit des Konvents sicherzustellen, hieß es: "Die Nominierungen des Landes Oberösterreich obliegen allein dem Land. Hier gibt es seitens des Ministeriums weder Empfehlungen noch Ersuchen."

Konvent ist voll handlungsfähig

Im Büro des Gründungskonvents wurden zum laufenden Verfahren keine Details der Stellungnahme kommuniziert, auf STANDARD-Anfrage wurde aber erneut betont, dass die von Konventsmitglied Fallmann geäußerten Vorwürfe "für uns weder in faktischer noch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar" seien. Der Konvent sei selbstverständlich bemüht, trotz des Verfahrens weiterzuarbeiten. Auch ohne Fallmann sei das vollzählig aus neun Personen bestehende Gremium "fähig und willens", seine Arbeit fortzusetzen. "Beschlüsse sind jederzeit möglich." Das bestätigt auch das Ministerium: "Für Beschlüsse braucht es eine Mehrheit im Gründungskonvent und keine Einstimmigkeit."

Die Zeit drängt jedenfalls – soll die neue Uni doch plangemäß schon im Herbst den Studienbetrieb aufnehmen. Die Wahlbeschwerde sei auf diesem Weg laut Konventsbüro "freilich ein großes Hindernis", weil aufgrund des laufenden Verfahrens die Vertragsverhandlungen mit der designierten Gründungspräsidentin nicht aufgenommen werden könnten: "Das kostet wertvolle Zeit." (Lisa Nimmervoll, 20.3.2023)