Michael Tojner will rund 100.000 Euro Schadenersatz vom Land Burgenland. Nun warten beide auf das Urteil.

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Bald werden es Michael Tojner und das Land Burgenland wissen. Am Mittwoch hat ein Zivilrichter am Landesgericht Eisenstadt jene Verhandlung geschlossen, in der es um die Schadenersatzklage des Unternehmers gegen das Land geht. Tojner wirft dem Land vor, es habe die Strafanzeige gegen ihn rund um die Wohnungsgenossenschaften Gesfö, Riedenhof und Pannonia an Medien geleakt – bevor er selbst davon gewusst habe. Er will Schadenersatz für die Kosten für Rechts- und Medienberater, die ihm daraus entstanden seien, rund 103.000 Euro. Das Land beantragte die Abweisung der Klage, die inzwischen auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien und den Obersten Gerichtshof (OGH) indirekt beschäftigt hat.

Denn im Februar 2022 sollte ein Medienberater des damaligen Landesanwalts als Zeuge aussagen. Er verweigerte das: Er unterliege wie alle anwaltlichen Hilfskräfte dem Anwaltsgeheimnis. Der Richter sah es anders und verdonnerte den Zeugen zu einer Strafe von 500 Euro. Der bekämpfte den Beschluss und bekam vom OLG Wien recht, allerdings dürfe er nur die Aussage zu einzelnen Fragen verweigern und nicht generell schweigen. Tojners Anwälte riefen den OGH an, der entschied aber nicht in der Sache selbst.

Berater entschlug sich

Die Folge: Am Mittwoch kam der Berater noch einmal dran, Tojners Anwälte fragten ihn, ob er Unterlagen zur Strafanzeige an Medien weitergeleitet habe. Antwort: keine. Der Berater berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht – Zeugen müssen sich nicht selbst belasten. Sollte jemand vom Land Unterlagen geleakt haben, könnte das ein Bruch des Amtsgeheimnisses sein und der Berater könnte sich der Beihilfe schuldig gemacht haben. Der Richter ließ die Entschlagung zu.

Danach trat auf Wunsch von Tojners Anwälten Karl Liebenwein als Zeuge auf, er wechselte also nur den Sessel. Befragt hat ihn seine Kanzleipartnerin und Ehefrau Stefanie Liebenwein, die der Ordnung halber die nächste halbe Stunde per Sie mit ihrem Mann, dem Zeugen, war. Er schilderte die "Schrecksituation", in die Tojner durch die Veröffentlichung der ihm unbekannten Anzeige Anfang 2019 gekommen sei.

Tojner ergatterte Entwurf

Über die Medienabteilung seines Unternehmens habe er dann den Entwurf der Anzeige an die WKStA bekommen – und zwar gleich nach der medialen Veröffentlichung. Tags darauf hätten Tojners Anwälte bei der Behörde nachgefragt, aber keine Akteneinsicht bekommen. Welche Vorwürfe das Burgenland erhob, sei "grundsätzlich klar" gewesen, die strafrechtliche Ableitung aber nicht.

Die Frage des Anwalts des Burgenlands, Johannes Zink, ob es nicht ein Vorteil gewesen sei für Tojner, dass er den Entwurf ergattern konnte (also informiert war; Anm.), verneinte Liebenwein: "Man ist einmal in Schockstarre." Da brachte sich der Richter ein. Er meinte sinngemäß, es sei wohl ein Vorteil gewesen, Anzeigenentwurf und Vorwurf rasch zu kennen – verglichen mit der Tatsache, dass Tojner von der WKStA erst Wochen später Informationen bekommen sollte. Letzter Satz von Zeugen Liebenwein: Er werte das mangels Nachvollziehbarkeit der Vorwürfe nicht als Vorteil.

Das Urteil wird schriftlich ergehen. (Renate Graber, 20.3.2023)