Im Altbau steigen die Mieten, das ist jetzt fix.

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Statt der Mietpreisbremse ab April wird nun die Wohnkostenbeihilfe aufgestockt, DER STANDARD hat berichtet. 225 Millionen Euro werden für Miet- und Heizkostenzuschüsse zusätzlich in die Hand genommen. Wer Unterstützung braucht, muss einen entsprechenden Antrag in seinem Bundesland stellen. Was für Mieterinnen und Mieter, die die Wohnkosten nach einer Erhöhung der Richtwerte im April nicht mehr stemmen können, allerdings erschwerend hinzukommt: Die einkommensabhängige Subjektförderung funktioniert in jedem Bundesland ein bisschen anders. Ein Überblick.

Frage: Wer bekommt denn nun die angekündigte Wohnkostenhilfe?

Antwort: Bei der Präsentation des Wohnkostenzuschusses am Mittwoch ging ÖVP-Klubchef August Wöginger davon aus, dass etwa eine Million Haushalte im untersten Einkommensbereich eine Einmalzahlung erhalten werden – nicht nur Mieterinnen und Mieter übrigens, sondern auch Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer. Die 225 Millionen Euro werden nach Bevölkerungsgröße auf die einzelnen Länder aufgeteilt. "Die inhaltliche Ausgestaltung wurde bewusst den Ländern überlassen, denn sie können den Bedarf vor Ort am besten einschätzen", hieß es am Donnerstag aus dem Finanzministerium.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss wurde bereits vor einigen Monaten um 450 Millionen Euro erhöht, dieser Zuschuss wurde vor einigen Tagen an die Länder überwiesen. Für die neu hinzugekommenen Mittel sollen nun die gleichen Voraussetzungsbestimmungen gelten, hieß es am Donnerstag im Finanzausschuss.

In der Steiermark befinde man sich gerade in Vorbereitung, den vorherigen Zuschuss auszubezahlen, heißt es auf Anfrage. Nun kommt also schon der nächste. Zwar würden sich bereits Bürgerinnen und Bürger melden und nachfragen, ob sie Anspruch darauf haben: "Aber wir wissen derzeit noch nicht mehr", sagt ein Pressesprecher von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ).

Auch in anderen Bundesländern ist man am Donnerstag noch ratlos, wie die Verteilung nun funktionieren wird und wer dafür zuständig ist. In Niederösterreich etwa, wo derzeit auch politische Umstrukturierungen stattfinden, ist ebenfalls noch unklar, wie der neue Zuschuss ausbezahlt wird. Laut Auskunft der Abteilung Soziales wird es sich dabei aber um eine eigene, neue Förderung handeln und nicht nur um die Aufstockung einer bereits vorhandenen. In Oberösterreich werde die Auszahlung jedenfalls nicht über die Wohnbeihilfe laufen, vermutlich aber über den schon bestehenden Heiz- und Energiekostenzuschuss, bei dem die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bei einem Nettogehalt von 1.200 Euro, für Paare bei 1.800 Euro liegen.

Die Caritas kritisiert auch bei der aktuellen Maßnahme die "Verländerung" von Sozialleistungen. Voraussetzungen, Antragstellung und Abwicklung werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Frage: Wie viel bekomme ich?

Antwort: Im Schnitt dürften es etwa 225 Euro sein, die Antragsstellerinnen und Antragssteller aus dem "ärmsten Viertel" aller Haushalte erhalten, wie ÖVP und Grüne verkündeten. Im Vergleich zu einer Mietpreisbremse, die den Mietanstieg dauerhaft gestoppt hätte, handelt es sich also nur um einen Tropfen auf den heißen Stein: "Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von rund 200 Euro löst das Problem der dauerhaft gestiegenen Mieten nicht und macht die Menschen zu Bittsteller*innen", heißt es in einer Aussendung der Volkshilfe. Und die Caritas kritisiert, dass Wohnzuschüsse in manchen Bundesländern auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Folglich bleibe den armutsbetroffenen Menschen weniger von den Zuschüssen übrig. Bei der Caritas fordert man schon lange, dieses Vorgehen bundesweit zu verbieten.

Frage: Wie lange dauert es noch bis zur Auszahlung?

Antwort: Zumindest die Beschlussfassung soll nun schnell gehen: Am Donnerstag war die Wohnkostenhilfe Thema im Finanzausschuss, kommende Woche folgt der Beschluss im Nationalrat, dann im Bundesrat. Im Juni soll der Zweckzuschuss an die Bundesländer überwiesen werden. NGOs wie die Caritas und die Volkshilfe pochen in Aussendungen angesichts in Kürze steigender Mieten aber auf eine rasche Auszahlung. In manchem Bundesland ist man da auf STANDARD-Anfrage aber skeptisch.

Frage: Wer kann mich beim Antragstellen unterstützen?

Antwort: Diverse Organisationen bieten derzeit Beratungen zu Wohnbeihilfe und Wohn- sowie Heizkostenzuschüssen, etwa Caritas, Volkshilfe oder Arbeiterkammer. In einigen Bundesländern gibt es Hilfestellungen auch direkt bei jenen Stellen, bei denen die Zuschüsse beantragt werden können. Auch manche Gemeinden bieten Beihilfen zum Wohnen an, dort kann man sich ebenfalls beraten lassen.

Frage: Worin besteht der Unterschied zur Wohnbeihilfe?

Antwort: Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss zur Miete. Bei der Wohnkostenhilfe geht es hingegen um eine Abfederung sämtlicher Mehrkosten rund um das Thema Wohnen – etwa Betriebskosten, Strom- und Gaskosten. Auch bei der Wohnbeihilfe gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Wichtige Parameter sind Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße, der zumutbare Wohnungsaufwand, der anrechenbare Wohnungsaufwand und die Wohnungsgröße.

Nicht nur die Kriterien, auch die durchschnittlichen Wohnbeihilfe-Auszahlungen pro Haushalt und Monat unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. Laut Erhebungen des Instituts für Immobilien, Bauen, Wohnen aus dem Jahr 2021 reichen diese im Schnitt von unter 120 Euro pro Monat in Wien bis zu 270 Euro in Vorarlberg.

Frage: Was ist der Unterschied zum Wohnschirm?

Antwort: Der Wohnschirm der Regierung wurde im Zuge der Corona-Krise aufgespannt, um Mietrückstände abzufedern und Delogierungen zu vermeiden. Seither wurde er mehrfach aufgestockt und auch auf Energiekosten ausgeweitet. Am Mittwoch wurde eine weitere Aufstockung um 25 Millionen Euro angekündigt. Die Angebote des Wohnschirms stehen in Zusammenhang mit einer Beratung durch rund 100 Einrichtungen im ganzen Land, und zwar von der Volkshilfe, der Caritas, der Diakonie und dem Roten Kreuz. Die Organisationen berichten, dass die Zahl der Anfragen im vergangenen Jahr stark gestiegen ist.

Frage: Warum gibt es dann in Wien einen eigenen Bonus?

Antwort: Die Wiener Stadtregierung ist vor wenigen Tagen mit einem eigenen Wohnbonus von 200 Euro für bis zu 650.000 Haushalte vorgeprescht. Beantragen kann ihn jeder und jede, bei dem das Jahreseinkommen 2022 nicht über 40.000 Euro brutto bei einem Ein-Personen-Haushalt beziehungsweise 100.000 Euro brutto bei einem Mehr-Personen-Haushalt lag. Die Auszahlung wurde für den Sommer angekündigt. Weitere Erleichterungen gibt es für Mieterinnen und Mieter im Gemeindebau.

Frage: Wann steigt meine Miete?

Antwort: Das kommt darauf an. In Altmietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, kommt es automatisch mit Mai zu einer inflationsbedingten Anhebung von 8,6 Prozent, bei neuen Mietverträgen, die dem Richtwert unterliegen, ist das schon mit April der Fall. Der Anstieg bedeutet für viele, dass sie jährlich etwa eine Nettomonatsmiete mehr bezahlen müssen. Und Kategoriemieten steigen mit Juli um rund fünf Prozent. In manchen Städten, deren Gemeindebauten dem Richtwert unterliegen, geht man aber auch einen eigenen Weg: In Graz werden mit 1. April die Gemeindebaumieten nicht um 8,6 Prozent, sondern nur um zwei Prozent erhöht.

Frage: Kann ich mich dagegen wehren?

Antwort: Theoretisch ja. In einer Altbauwohnung kann die Anhebung bei der Schlichtungsstelle überprüft werden – auch dann, wenn die Anhebung zwar richtig berechnet wurde, die Höhe aber trotzdem unangemessen für Lage, Art und Ausstattung der Wohnung ist, sagt der Jurist Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. In einer Neubauwohnung ist die Schlichtungsstelle aber nicht zuständig – wurde hier die Anhebung richtig berechnet, kann man sich dagegen nicht wehren. Möglicherweise hilft es aber, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. (Bernadette Redl, Franziska Zoidl, 23.3.2023)