Geht es nach der EU-Kommission, sollen derartige Schäden in Zukunft repariert werden, statt das ganze Smartphone zu ersetzen.

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Die Waschmaschine ist kaputt, und der Elektrohändler des Vertrauens winkt ab: Die Reparatur wäre viel zu teuer, und es wird stattdessen zum Kauf eines Neugeräts geraten. Ähnlich verhält es sich mit dem drei Jahre alten Fernseher: Ist ein Kondensator um wenige Cent im Eimer, wird eher das Gerät getauscht. Standardsatz: "Das zahlt sich nicht aus."

Genau das soll sich nun ändern. Am Mittwoch hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag für das "Recht auf Reparatur" vorgestellt. Das soll dafür sorgen, dass kaputte Geräte nicht ausgetauscht werden und die Reparatur zur Regel wird.

Bislang keine Anreize für eine Reparatur

"In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt", heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine Anreize für eine Reparatur der Geräte geboten. Das soll sich mit dem neuen Vorschlag nun ändern. Das Ziel: Die Reparatur eines kaputten Gegenstandes soll die Regel, nicht die Ausnahme werden. Gleichzeitig will man Hersteller und Verkäufer dazu bringen, nachhaltigere – sprich langlebigere – Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Verkäufer müssen Reparatur anbieten

Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Verkäufer Reparaturen anbieten müssen. Es sei denn, diese wäre teurer als ein Ersatz des Geräts. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus soll es für Konsumentinnen und Konsumenten einfacher werden, eine Reparatur zu veranlassen. So soll ein Anspruch gegenüber Herstellern auf die Reparatur von Produkten gesetzlich verankert werden – so die Geräte reparierbar sind. Die Kommission nennt hier als Beispiel Fernseher und Waschmaschinen.

Dafür soll eine Internetplattform geschaffen werden, damit die Konsumierenden Angebote von Reparaturbetrieben in der Nähe finden können. Darüber hinaus soll ein eigenes Formular für die Reparaturinformationen geschaffen werden, damit man die verschiedenen Angebote standardisiert vergleichen kann.

Außerdem soll ein Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen entwickelt werden. Reparaturbetriebe sollen sich in Bezug auf Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Produkten zu Mindestqualitätsstandards verpflichten.

35 Millionen Tonnen Abfall

Laut der Kommission verursachen vorzeitig entsorgte, aber noch reparierbare Produkte jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall, 30 Millionen Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU. Der dadurch entstandene Schaden für die EU-Bürgerinnen und -Bürger wird auf etwa zwölf Milliarden Euro im Jahr geschätzt.

Das Recht auf Reparatur soll laut Berechnungen der Kommission 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen innerhalb der Union generieren.

Kritik: Vorschlag geht nicht weit genug

Dem Mitgründer von Refurbed, Kilian Kaminski aus Wien, geht der am Mittwoch präsentierte Vorschlag der Kommission nicht weit genug. Er fordert unter anderem die Einführung eines Repair-Scores, der bereits vor dem Kauf Auskunft über die Reparierbarkeit eines Produkts gibt. Gleichzeitig brauche es finanzielle Anreize, um eine Reparatur erschwinglich machen.

"Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen. Ist eine Reparatur nicht möglich, so sollte der Ersatz durch einen wiederaufbereiteten Artikel erfolgen", so Kaminski.

Außerdem fordert der Mitgründer des Marktplatzes für gebrauchte Elektronik ein Verbot von Praktiken, die eine Reparatur behindern. "Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – 'business as usual' darf es nicht mehr geben", sagt Kaminski. (pez, 23.3.2023)