Die tödliche Vergewaltigung einer 20-Jährigen im vergangenen Sommer brachte den beiden Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe und die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung ein.

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Wien –Am zweiten Tag des Mordprozesses gegen einen 26- und einen 31-Jährigen erstatteten die Sachverständigen ihre Gutachten zur tödlichen Vergewaltigung einer 20-Jährigen. Die junge Frau wurde in der Nacht auf den 19. Juni 2022 in Wien-Floridsdorf vergewaltigt und dabei laut Anklage derart schwer verletzt, dass sie starb. Der 31-Jährige war beim Prozessauftakt am vergangenen Montag geständig, der Jüngere stellte jegliche Tatbeteiligung in Abrede.

Und sowohl der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann und Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp können dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Andreas Böhm die grässliche Wahrheit nicht ersparen. Hofmann bescheinigte beiden Angeklagten jeweils eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und sprach sich im Fall von Schuldsprüchen für die Unterbringung der Männer in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung aus.

Älterer Angeklagter als "treibende Kraft"

Wie Hofmann deutlich machte, dürfte der 31-Jährige die treibende Kraft für die Tathandlungen gewesen sein. Der Jüngere hatte den vierfach vorbestraften Obdachlosen in seiner 36 Quadratmeter großen Wohnung aufgenommen und habe sich dem älteren, stärkeren und durchtrainierten Mann gegenüber in eine "dependent-abhängige Gefolgschaft" begeben, erläuterte Hofmann.

Mit der 20-Jährigen war der 26-Jährige – infolge einer neurologischen Erkrankung gehbehindert und laut Hofmann intellektuell etwas minderbegabt – befreundet, was gelegentlichen Sex inkludierte. Zu dem Martyrium kam es, nachdem die junge Frau den 26-Jährigen von einer Firmenfeier abgeholt und nach Hause begleitet hatte, wo sie mit den beiden Männern zunächst Musik hörte und Alkohol konsumierte.

"Sadistische Psychopathen"

Der 31-Jährige habe bei inkriminierten Handlungen "Folter als Stilmittel" eingesetzt, "um für sich eine innere Befriedigung zu erzielen", sagte Hofmann. Es sei eine sadistische Tat, bei der "die Grenzen in einer Dimension überschritten wurden, die unverrückbar sind". Hofmann zitierte den renommierten forensischen US-Psychiater Michael Stone und die von diesem entwickelte 22-stufige "Skala des Bösen". Der 31-Jährige befinde sich jenseits der Stufe 17. "Das sind sadistische Psychopathen, wo es um Folter und Zufügen von Leid geht, wo das Töten als Folge in Kauf genommen wird", wusste Hofmann.

Dem 26-Jährigen bescheinigte der Experte ebenfalls eine gleichermaßen schwerwiegende wie nachhaltige psychische Störung.

Das einstimmige Urteil ist daher wenig überraschend: Beide Angeklagte werden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, zusätzlich wird die Einweisung in eine Einrichtung verfügt. Der Erstangeklagte, der bei der Verkündung der Strafe in Tränen ausbrach, meldete Nichtigkeit und Berufung an, der Zweiangeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit, die Entscheidungen sind daher nicht rechtskräftig. (red, 23.3.2023)