Die Preisunterschiede bei den Mobilfunkanbietern sind derzeit enorm: Ein Vergleich kann sich daher in etlichen Fällen auszahlen.

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Das Online-Vergleichsportal durchblicker empfiehlt Handyvertragskunden, bald einen Wechsel ihres Anbieters zu prüfen. Demnach erhöhen sich die Tarife für viele bestehende Verträge per 1. April um 8,5 bis 11,5 Prozent, während bei Neukundentarifen großteils keine Steigerungen zu erwarten sind. "Schon wer künftig mehr als 10 Euro zahlt, sollte die Alternativangebote am Markt prüfen", riet Jonas Maurer, Leiter des Bereichs Telekommunikation bei durchblicker, am Freitag.

Zurückzuführen sind die höheren Tarife auf Inflationsanpassungen, die bei Mobilfunkern in der Regel zu April-Beginn anfallen. Mit einem Vertragswechsel könnten viele Konsumentinnen und Konsumenten die Steigerungen abfedern, weiß das Portal. Grund seien günstigere Einstiegstarife, die, sollten sie noch im März abgeschlossen werden, nicht mehr von der April-Erhöhung erfasst würden. "Wer jetzt einen Neuvertrag abschließt, hat den Angebotspreis deshalb für die nächsten zwölf Monate sicher", so Maurer.

Unabhängig davon, wie intensiv das Handy genützt werde, seien die Preisunterschiede bei den unterschiedlichen Anbietern derzeit enorm. Die Spanne liege bei bis zu 125 Prozent. Beispielsweise starte der günstigste SIM-Only-Tarif für Geringverbraucher (ab 500 Minuten, 100 SMS, 10 GB) bei effektiv 7 Euro im Monat, der teuerste kommt auf 16 Euro – ein Unterschied von 108 Euro im Jahr. Bei bestehenden Verträgen lägen die Tarife teilweise aber noch deutlich höher. Bei neuen Verträgen sei auf Nebenkosten wie Anmeldegebühren und die Servicepauschale zu achten, warnt das Portal.

Hinsichtlich der unterschiedlichen Vertragsanbieter haben Drei, A1 und Magenta die Gebührenerhöhungen bei Verträgen mit entsprechender Klausel ab April bestätigt, wie das Magazin "Konsument" des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zuletzt auf seiner Webseite schrieb. In den Verträgen vieler kleinerer Anbieter wie Spusu und Hofer Telekom (HoT) seien Klauseln zur Inflationsanpassung nicht enthalten, hieß es unter Verweis auf Informationen der Arbeiterkammer (AK). (APA, 24.3.2023)