Bisher ist das Angebot der Länder meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Nun soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen erweitern.

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Wien – Die Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, im Vorjahr hatte die Regierung angekündigt, das ändern zu wollen: Voraussichtlich ab dem Sommer soll die gemeinsame Persönliche Assistenz in Freizeit und Beruf in Salzburg, Tirol und Vorarlberg starten, berichtete Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Samstag. Die Förderrichtlinie dazu ist ab dem heutigen Samstag in Kraft, es stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung.

"Wir verbessern für Tausende Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen", sagte Rauch. "Ziel ist, dass sich rasch weitere Bundesländer an der Vereinheitlichung beteiligen." Die Zuständigkeit ist bisher zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die Assistenz für Freizeitgestaltung nach Vorschriften der Länder in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach Vorgaben des Bundes.

Vereinheitlichung

Mit der neuen Förderrichtlinie sei die Voraussetzung für eine Vereinheitlichung geschaffen. Bundesländer, die ihr Angebot in diesem Rahmen zur Verfügung stellen, erhalten vom Sozialministerium bis zu 50 Prozent der Kosten zurück. Ab sofort können die Länder ihre Anträge stellen. Im Sommer startet voraussichtlich in Salzburg, Tirol und Vorarlberg das Pilotprojekt, zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess.

Bisher ist das Angebot der Länder meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt, nun soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen erweitern. Eine arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Absicherung soll die Arbeitsbedingungen für Assistentinnen und Assistenten verbessern. Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle vor – d.h. nur einen Antrag stellen und nur mit einer Stelle abrechnen.

"Für die Unterstützung in Freizeit und Beruf waren bisher meist zwei verschiedene Assistentinnen bzw. Assistenten nötig, es gab unterschiedliche Voraussetzungen. Das ändern wir jetzt. Für viele Menschen mit Behinderungen wird das den Alltag wesentlich erleichtern", betonte Rauch. "Der Start in drei Bundesländern ist sinnvoll, um die neuen Richtlinien in der Praxis zu testen." Das Budget für die angepeilte bundesweite Umsetzung sei gesichert. "Nun liegt es an den Ländern, auf den Zug aufzuspringen, damit in absehbarer Zeit auch Menschen außerhalb der Pilotregion einheitliche Leistungen vorfinden", sagte Klaus Widl, Präsident des Österreichischer Behindertenrats.

Enttäuschte Soziallandesräte

Enttäuscht über die Ankündigung zeigten sich die beiden Soziallandesräte Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP/Oberösterreich) und Peter Hacker (SPÖ/Wien). "Wir sind enttäuscht, dass es – entgegen der Vereinbarung vom vergangenen Jahr – im Vorfeld keine Gespräche darüber gegeben hat, die persönliche Assistenz bundesweit einheitlich zu regeln", hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Sowohl in Wien als auch in Oberösterreich würden die Betroffenen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Trägerorganisationen das bestehende Modell beibehalten wollen. "Das ist auch der Grund, weshalb in Wien und Oberösterreich ein so vielfältiges Angebot wie in sonst keinem anderen Bundesland besteht", so die Landesräte. "Wir erwarten uns rasche Gespräche mit dem Gesundheitsminister." (APA, 25.3.2023)