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Gräben schließen – Verantwortung übernehmen
Mehr als drei Jahre lang haben Pandemie und Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch die Pandemie und eine Reihe von Maßnahmen Schäden entstanden sind.
Wir verständigen uns daher darauf, die im Zuge der Pandemie gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Maßnahmen zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wiedergutzumachen.
1. Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro ein, der die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen evaluiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen dotiert wird. Aus diesem Fonds sollen etwa Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impfbeeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten et cetera finanziert werden. Diesbezüglich wird die Landesregierung entsprechende Förderrichtlinien erlassen.
2. Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.
3. Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von ungefähr 1,3 Millionen Euro wird vom Land Niederösterreich in den Fonds gemäß Punkt 1 eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben.
4. Das Land Niederösterreich hat die Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter aufgehoben und steht als Arbeitgeber wieder all jenen ehemaligen Mitarbeitern offen, die aufgrund der eingeführten Corona-Impfpflicht ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen konnten.
5. Das Land Niederösterreich wird alle Bewerber, deren Bewerbung für eine Stelle im Landesdienst aufgrund ihres Corona-Impfstatus nicht weiterverfolgt wurde, zu einer neuerlichen Bewerbung einladen. Voraussetzung bleiben selbstverständlich die allgemeinen Aufnahmekriterien.
6. Dort, wo das Land Niederösterreich die Personalhoheit ausübt, werden keine Maßnahmen gesetzt, die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen.
7. Das Land Niederösterreich wird gesetzliche Anpassungen gegen eine Diskriminierung aufgrund des Corona-Impfstatus im Bereich des Landes vornehmen.
8. Das Land Niederösterreich wird keine Werbemaßnahmen mehr für die Corona-Impfung durchführen.
9. In den Kliniken der Landesgesundheitsagentur wird mit 30.4.2023 die Corona-Maskenpflicht für alle Mitarbeiter aufgehoben.
10. Das Land Niederösterreich richtet unabhängig vom Fonds gemäß Punkt 1 eine unabhängige, unbefangene und weisungsfreie Evaluierungskommission ein, die sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie wie zum Beispiel Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen auseinandersetzen und diese aufarbeiten wird. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein.