Wien – Der österreichische Werberat (ÖWR) hat 2022 ein deutliches Plus an Beschwerden registriert. Wie das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft in einer Aussendung schreibt, kamen vergangenes Jahr 503 Beschwerden rein, 90 mehr als im Jahr davor. In 264 Fällen wurde dann eine Entscheidung getroffen – allerdings ging die Zahl der Stopp-Entscheidungen von 11 auf 9 zurück.

"Der neuerliche Rückgang von Stopp-Entscheidungen, bei gleichzeitigem Anstieg von Beschwerden, zeigt uns, dass nicht alle Werbemaßnahmen, die seitens von KonsumentInnen als problematisch erachtet werden, auch tatsächlich einen Bruch mit dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft darstellen", sagte ÖWR-Präsident Michael Straberger.

ÖWR-Geschäftsführerin Andrea Stoidl wies auf APA-Nachfrage auf ein stärkeres Problembewusstsein in der Branche hin. Unternehmen würden verstärkt auf ethische Grundsätze in der Werbung achten. Dazu komme, dass in 38 Fällen die Werbesujets gleich nach der ersten Kontaktaufnahme durch den Werberat zurückgezogen wurden, also noch bevor eine Entscheidung getroffen wurde. 2021 passierte dies nur 27 Mal.

Stopp-Entscheidungen

In den neun Fällen, wo eine Stopp-Entscheidung ausgesprochen wurde, zogen die betroffenen Unternehmen die Werbung sofort bzw. innerhalb der ersten Fristensetzung zurück. In zwei weiteren Fällen wurde das Sujet später zurückgenommen.

15 Mal sprach der Rat sich für eine "Sensibilisierung" aus: Das Sujet muss nicht zurückgezogen werden, es wird aber dazu aufgefordert in Zukunft, nachsichtiger vorzugehen. Dies war auch bei jenen zwei Werbungen der Fall, die laut ÖWR 2022 die meisten Beschwerden auf sich zogen. Eine Werbemaßnahme der Stadt Wien führte zu 65 Meldungen, bei einem Sujet von Möbelix beschwerten sich 34 Menschen.

In 33 Fällen sah der Werberat dann keinen Grund zum Einschreiten, in 106 Fällen erklärte der ÖWR sich für nicht zuständig und 24 Verfahren konnten wegen fehlender Unterlagen und Informationen der Beschwerdeführer nicht beendet werden. Am häufigsten beklagten Beschwerdeführerinnen und -führer Verstöße gegen Ethik und Moral, an zweiter Stelle unter den Beschwerdegründen stand die geschlechterdiskriminierende Werbung. (APA, 27.3.2023)