Dass die Frau einen Wasserhahn absichtlich übers Wochenende habe laufen lassen, konnte widerlegt werden.

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Salzburg – Mit einem Freispruch hat am Montag am Landesgericht Salzburg ein Prozess gegen eine ehemalige Reinigungsfrau geendet, der die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, aus Rache das Schloss Mirabell absichtlich geflutet und dadurch einen Wasserschaden von über 170.000 Euro verursacht zu haben. Ein Gutachten entlastete die 41-Jährige. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.

Konkret soll die Angeklagte an einem Freitag einen Wasserhahn und einen Wasserauslauf unter einem Waschbecken aufgedreht haben, sodass das Wasser über das Wochenende in mehrere Räume und durch mehrere Stockwerke geronnen ist. Als Motiv ortete die Staatsanwaltschaft eine Racheaktion der Frau, da ihr Probevertrag als Reinigungskraft nicht verlängert worden war. Doch die Beschuldigte erklärte, sie habe sich darüber gar nicht geärgert.

Wasser trat erst einen Tag später aus

Die Auswertung der Schlüsselkarten für die Türschlösser im Schloss, in dem die Stadtregierung und ein Teil der Verwaltung untergebracht sind, hat jedoch ergeben, dass die Angeklagte als Letzte die Räumlichkeiten betreten hatte, von denen der Wasserschaden ausgegangen war. Insgesamt sollen acht Kubikmeter Wasser entronnen sein.

Allerdings haben Messungen ergeben, dass es erst ab Samstag um 23 Uhr zu mehr Wasserverbrauch gekommen ist, wie ein Verantwortlicher der Immobiliengesellschaft, die für das Gebäude zuständig ist, am ersten Verhandlungstag erläuterte. Es wurde deshalb ein Gutachten eingeholt, das heute zum Freispruch führte. (APA, 27.3.2023)