Die Dots-Gruppe wurde von Gastronom Martin Ho gegründet. Alleine in Wien werden mehrere Restaurants, Lokale und Clubs betrieben.

Foto: Christian Jobst

Der Wiener Gastronom Martin Ho wehrt sich gegen Berichte über sein Lokal "Dots The Hidden Club" in der Mariahilfer Straße. Der Club, der sich in den ehemaligen Räumlichkeiten eines Drogeriemarkts befindet und 2021 öffnete, wurde auf Basis einer Generalgenehmigung durch die zuständigen Wiener Behörden in einem verkürzten Verfahren genehmigt. Dass der Club mit der Genehmigung der ehemaligen Drogeriemarkt-Filiale betrieben werde, wurde in einer Medieninformation des Ho-Clubs als "quakende Zeitungsente ohne Wahrheitsgehalt" bezeichnet.

Mit der Causa beschäftigt sich mittlerweile auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Laut einem Beschluss vom 14. März sehen die Höchstrichter den Gleichheitsgrundsatz gebrochen, weil bei einem verkürzten Behördenverfahren betroffene Nachbarn der Disco weniger Mitspracherechte haben als bei einem umfangreichen Genehmigungsverfahren bei einer Neueröffnung. Laut VfGH dürfen Nachbarn diese Rechte nicht in "unsachlicher" Weise verlieren.

Der Hintergrund ist folgender: 2009 hatte DM eine Filiale in der Mariahilfer Straße eröffnet. Da im Geschäft neben Drogerieartikeln auch Speisen und Getränke angeboten wurden, erfasste die Betriebsanlagengenehmigung neben dem Drogeriemarkt auch einen Gastrobereich. Bei der Übernahme argumentierte der Hidden Club von Ho, dass es neben der Disco auch einen Candy-Shop gibt – und daher ein kurzes Genehmigungsverfahren ausreiche. Die Wiener Behörden folgten dieser Argumentation. Ein Sprecher der Dots-Gruppe verwies am Donnerstag darauf, dass es sich bei der Immobilie um eine "mit gemischter Widmung für Gastronomie- und Gewerbeflächen – vergleichbar mit einem Einkaufszentrum – handelt". Damit sei das verkürzte Verfahren ermöglicht worden.

Höchstgericht erachtet Beschwerde für "vorläufig zulässig"

Anrainer wollten "mutmaßlich auch aus politischer Motivation heraus" die Eröffnung verhindern, sagte der Sprecher. Diesbezügliche Versuche seien aber beim zuständigen Bezirksgericht in Wien sowie beim Verwaltungsgericht abgeblitzt.

Der Verfassungsgerichtshof sieht das nun anders: Das Höchstgericht erachtet in seinem aktuellen Beschluss die Beschwerde der Nachbarn, die unter anderem auf mehr Lärm durch die Disco verwiesen, als "vorläufig zulässig". Vertreten werden die Anrainer von Rechtsanwältin Fiona List.

Von Amts wegen – also von sich aus – prüfen die Höchstrichter, ob ein Paragraf der Gewerbeordnung dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und verfassungskonform ist. Konkret geht es um Paragraf 359b Absatz 1 Ziffer 4: Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ist demnach durchzuführen, wenn das Verfahren eine "Spezialgenehmigung" betrifft.

"Weitreichende Folgen"

Laut dem Sprecher der Dots-Gruppe geht es bei der VfGH-Prüfung nicht um einen Einzelfall: Falls das Höchstgericht zum Schluss komme, dass die Norm nicht verfassungskonform sei, "könnte das weitreichende Folgen für künftige Genehmigungsverfahren nach sich ziehen und für noch höheren bürokratischen Aufwand bei der Eröffnung von (Gastronomie-)Betrieben sorgen". Mit einem Erkenntnis sei aber erst in einigen Monaten zu rechnen.

Hidden Club wird uneingeschränkt fortgeführt

Der Hidden Club werde jedenfalls uneingeschränkt fortgeführt. Einem später allenfalls notwendigen umfangreichen Genehmigungsverfahren blicke die Dots-Gruppe "gelassen entgegen". Selbst in dem Fall, dass der VfGH eine Verfassungswidrigkeit erkennen sollte, "sichert der Gesetzgeber eine mehrjährige Fortführung des Betriebs zu".

Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, bezeichnete die Causa rund um den Ho-Club als "besonders", eine weitere Stellungnahme zum Einzelfall wollte er nicht abgeben. Sollte das VfGH-Verfahren aber so ausgehen, dass es künftig keine vereinfachten Genehmigungsverfahren für Gastro-Betriebe mit Nebenrechten mehr gibt, sehe er das "äußerst kritisch", wie er dem STANDARD sagte. Dann hätten Anrainer auch mehr Mitspracherechte. "Der bürokratische Aufwand ist jetzt schon enorm". Auch die Kosten würden damit massiv steigern. (David Krutzler, 31.3.2023)