Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins, geht davon aus, dass sich auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg noch mit Ischgl befassen wird müssen.

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Innsbruck – In der Corona-Dauercausa Ischgl wird es nach der Zurückweisung eines Fortführungsantrags durch das Landesgericht Innsbruck am Freitag keine strafrechtlichen Konsequenzen geben. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Innsbruck, die die Ermittlungen im November 2021 eingestellt hat, sei nicht zu beanstanden, so das Gericht.

Allerdings sind österreichweit Schadenersatzklagen in Höhe von rund sieben Millionen Euro anhängig, wie der Verbraucherschutzverein (VSV) am Samstag in einer Aussendung informierte. Man werde alle Instanzen ausschöpfen, kündigte VSV-Obmann Peter Kolba an.

Die Verfahren drehen sich um die Verantwortung an den chaotischen Zuständen in dem Ischgl zu Beginn der Corona-Pandemie, als sich zahlreiche Menschen in dem Winterurlaubsort infizierten und das Virus auch dadurch über ganz Europa verteilt wurde.

Zurückweisung "war zu erwarten"

Für Kolba war die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck keine Überraschung. "Das war zu erwarten. Die Strafjustiz in Tirol hat gegen damals aktive Politiker von vornherein gar nicht ermittelt, sondern nur Landesbeamte und den Bürgermeister von Ischgl verdächtigt und diese Verfahren nun endgültig eingestellt", stellte er fest.

300 Opfer des "Behördenchaos' in Ischgl" würden das aber anders sehen, verwies Kolba auf die an den Landesgerichten Wien und Innsbruck anhängigen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Tirol.

Anwalt Alexander Klauser kritisierte bereits 2021 das Handeln der Behörden deutlich.
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Kolba hofft auf OGH

"Wir werden alle Instanzen ausschöpfen, um doch noch die Verantwortung für die Verteilung von kolportierten 11.000 Infizierten auf ganz Europa zu klären", so der VSV-Obmann. Er ging davon aus, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) zur Auslegung der EU-Grundrechte-Charta den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersuchen wird.

Scharfe Kritik für die Aussagen Kolbas fand der Tiroler ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf. Der VSV-Obmann zweifle die Unabhängigkeit der Justiz an, "weil ihm gerichtliche Entscheidungen nicht gefallen", sagte Wolf. Jedoch entscheide nicht Kolba, gegen wen ermittelt oder wer freigesprochen werde – das sei die Aufgabe unabhängiger Gerichte. Kolba habe in Tirol und Ischgl ein Feindbild gefunden, nun müsse Kolba sich aber selbst eingestehen, "dass Corona nicht in Ischgl entstanden ist und die Behörden ihr Menschenmöglichstes getan haben", so der Klubobmann. (APA, red, 1.4.2023)