Klebende Personen auf der Straße und davor eine nicht endend wollende Schlange an Autos: Dieses Bild zählt mittlerweile regelmäßig zum Frühverkehr in Österreichs größten Städten. Erst am Mittwoch blockierten Aktivistinnen und Aktivisten eine Straße in Innsbruck, für die Protestierenden hagelt es dann meist Verwaltungsstrafen.

Dass einer Aktivistin aber wegen solcher Protestaktionen mit der Ausweisung aus Österreich gedroht wird, ist neu. Ein solches Verfahren sei aber aktuell gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl im Gange.

Anja Windl rechnet nicht damit, dass das Verbot gegen sie durchsetzbar ist.
Foto: Regine Hendrich

Windl studiert hierzulande Psychologie und nimmt regelmäßig an Protestaktionen der Letzten Generation teil. Laut eigenen Angaben wird gegen sie aktuell auch ein mehrjähriges Aufenthaltsverbot geprüft, wie sie im Gespräch mit dem STANDARD erzählt: "Nach einer Aktion in Klagenfurt wurden meine Daten an die Fremdenpolizei übermittelt."

Vonseiten des Innenministeriums betont man auf Nachfrage, dass zu Einzelfällen aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt wird. Das Ministerium verweist aber auf die allgemein gültigen Gesetze: Eine Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot können nur dann verhängt werden, wenn entweder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist oder das Aufenthaltsrecht, etwa bei fehlenden Unterhaltsmittel oder fehlender Krankenversicherung, nicht vorliegt.

Vorladung bei der Polizei

Nach Angaben von Windl ist sie aber am Donnerstag beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorgeladen, "dort soll geprüft werden, ob mein Aufenthaltsstatus gerechtfertigt ist", sagt sie. Außerdem soll das BFA argumentieren, erzählt Windl, dass sie etwa bei einer Aktion Pflanzenöl auf die Straße gekippt haben soll und sie somit eine Gefährdung darstelle.

Die Aktivistin beteuert, das Öl – das verfärbt war – erst verschüttet zu haben, als die Sicherheitskräfte bereits anwesend waren. Parallel dazu hatten sich andere Aktivistinnen und Aktivisten auf die Fahrbahn geklebt. Dementsprechend sei diese gesperrt gewesen, eine Gefahr für den Straßenverkehr habe es demnach zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Ein Video der Aktion.

Sie rechnet aber ohnehin nicht damit, dass sich das Verbot durchsetzen lässt. "Ich habe hier meinen Lebensmittelpunkt, beziehe kein Geld vom Staat und habe ein festes Einkommen", sagt Windl. Vonseiten der Letzten Generation heißt es, dass die Deutsche den Behörden ein "Dorn im Auge" sei und deshalb das Verfahren eingeleitet wurde.

Dass die junge Deutsche rund ein Dutzend unbezahlte Verwaltungsstrafen hat, ist bei dem Verfahren im Übrigen irrelevant. Ein Aufenthaltsverbot kann nicht aufgrund solcher Strafen verhängt werden, auch wenn sie unbezahlt sind. Verwaltungsstrafen werden von der Gruppierung allgemein immer zuerst beeinsprucht und nicht bezahlt, sagt Klimaaktivist David Sonnenbaum. (Max Stepan, Muzayen Al-Youssef, 5.4.2023)