Eine "Österreich"-Klage auf Presseförderung wurde nun auch vom Obersten Gerichtshof abgewiesen.

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Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien bestätigt, wonach es keine Presseförderung für eine überwiegend gratis vertriebene Tageszeitung gibt. Eine Klage der Tageszeitung "Österreich" auf Presseförderung war bereits im Herbst in zweiter Instanz vom OLG abgewiesen worden, wonach Herausgeber Wolfgang Fellner eine Revision angekündigt hatte.

Laut den Überlegungen des Oberlandesgerichts nimmt das Presseförderungsgesetz Gratiszeitungen von der Förderung aus. Als Gratiszeitung gelte eine Zeitung bereits dann, "wenn von ihrer Auflage die Hälfte oder weniger im Verkauf erscheint", hatte ein Sprecher erklärt. Bei alleiniger Betrachtung von "Österreich" läge der Verkaufsanteil bei über 50 Prozent, unter Einberechnung von "Oe24 – Österreich" aber darunter.

Der Oberste Gerichtshof gab nun einer Revision nicht Folge, sondern stellte klar, "dass aufgrund der konkreten Umstände die Auslegung der KommAustria, für die Berechnung, ob die zu fördernde Tageszeitung vorwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, im freien Verkauf oder im Abonnementbezug vertrieben wird (§ 2 Abs 1 Z 2 PresseFG), seien auch die gratis abgegebenen Exemplare einzubeziehen, jedenfalls vertretbar und keineswegs willkürlich ist". Schon aus diesem Grund scheide "der eingeklagte, auf die sogenannte Fiskalgeltung der Grundrechte gestützte Anspruch der Klägerin aus". (red, 6.4.2023)