Eine Stunde hatte die Versteigerung vor gut zwei Wochen vor einem Gerichtsgebäude in Manhattan gedauert. Dann war das berühmte Flatiron Building um 190 Millionen Dollar (etwa 175 Millionen Euro) verkauft. Der Zuschlag ging an Jacob Garlick, einen in der Branche bis dato völlig unbekannten Mitarbeiter einer Investmentfirma, der daraufhin auf die Knie fiel und weinte. Ein "lebenslanger Traum" habe sich erfüllt, erzählte er den anwesenden Reportern.

Eigentlich heißt das Flatiron Building Fuller Building.
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Im Rückblick könnte man seine vermeintlichen Tränen der Freude aber auch anders interpretieren. Denn Jacob Garlick ist Medienberichten zufolge die Anzahlung, die zehn Prozent des Kaufpreises und somit 19 Millionen Dollar beträgt, schuldig geblieben. Damit bekamen die bei der Auktion Zweitplatzierten – ein Konsortium aus drei der bisherigen Eigentümern – die Möglichkeit, um die von ihnen gebotenen 189,5 Millionen Dollar zuzuschlagen. Doch sie winkten ab, weil ihnen der Preis zu hoch war.

Jacob Garlick (links) hat das Gebäude ursprünglich ersteigert.
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In frühestens zwei Monaten kommt das ikonische Gebäude, das 1902 fertiggestellt wurde und an seiner schmalsten Stelle nur zwei Meter breit ist, also wieder unter den Hammer. Dieses Mal sollen ernsthafte Interessentinnen und Interessenten aber vorab eine Anzahlung leisten, damit nicht wieder ein Unbekannter ohne das nötige Kleingeld den Preis in die Höhe treibt.

Für den ursprünglichen Käufer Jacob Garlick wird die Auktion ein hochpreisiges Nachspiel haben. Er muss die Anzahlung von 19 Millionen Dollar trotzdem berappen, heißt es in Medienberichten, und auch die Kosten für die erste Auktion werden ihm in Rechnung gestellt.

Derzeit ist das Flatiron Building eingerüstet.
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Die Versteigerung des 90 Meter hohen Flatiron Buildings war gerichtlich angeordnet worden, weil sich die Eigentümer über die Zukunft des Gebäudes zerstritten hatten. Der Rufpreis lag bei 40 Millionen Dollar. Elf Bieter hatten sich an der ersten Auktion beteiligt. Ein Schnäppchen ist auch für die nächste Versteigerung nicht zu erwarten. (zof, 8.4.2023)