Leserinnen und Leser können auf derStandard.at und derStandard.de entscheiden, ob sie für die Nachrichten zahlen oder sich den Zugang von der Werbewirtschaft finanzieren lassen.

Foto: Der Standard

Nach Einführung des erfolgreichen Pur-Abomodells des STANDARD brachten einzelne Parteien Beschwerde gegen das Modell bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) ein, die besagten Beschwerden wurden von der Behörde jedoch in den entscheidenden Punkten abgewiesen. In einer neuerlichen Entscheidung wird die allgemeine Zulässigkeit des Pur-Abos grundsätzlich bestätigt, das Modell steht im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damit unterstreicht die DSB die Sichtweise der Datenschutzkonferenz.

Das Pur-Abo ist ein komplett werbefreies Produkt, das der STANDARD seinen Leserinnen und Lesern anbietet. Alternativ dazu können die Leserinnen und Leser den Zugang auch durch die Werbewirtschaft finanzieren lassen.

Die damit verbundene für die Werbung notwendige Datenverarbeitung wird von Datenschutzorganisationen kritisiert. So hatte die Datenschutzorganisation Noyb das "Pay or okay"-Modell bemängelt, bei dem die Daten der Leserinnen und Leser auf Websites wie jener des STANDARD verarbeitet werden, wenn sie kein kostenpflichtiges Abo abschließen. Diese Datenverarbeitung ist die notwendige Voraussetzung für den Verkauf digitaler Werbung.

Pauschale Zustimmung

Auch wenn das Pur-Abo generell als DSGVO-konform und somit als rechtsgültig gesehen wird, fordert die Behörde leichte Änderungen bei der Einholung der Zustimmung. So kritisiert die DSB im aktuellen Bescheid, dass Leserinnen und Leser, die sich für das "Pay or okay"-Modell entscheiden, mit der Zustimmung zu Werbung und Werbemessung auch anderen damit in Verbindung stehenden Datenverarbeitungen zustimmen, um das Produkt zu nutzen. Im Detail führt die Behörde aus, dass die Zustimmung dabei zu pauschal und daher ungültig gewesen sei, weil alle Zustimmungen gemeinsam abgefragt wurden.

Die Datenschutzorganisation Noyb erklärt, gegen die Entscheidung in Berufung gehen und diese vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpfen zu wollen. Bei der NGO schließt man nicht aus, dass die finale Entscheidung erst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergehen wird. Der STANDARD wird jedenfalls ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erheben. (red, 12.4.2023)