Gazprom Austria ist insolvent.

Foto: EPA/MAXIM SHIPENKOV

Wien/Moskau – Das Handelsgericht Wien hat ein Konkursverfahren über das Vermögen der Gazprom Austria GmbH eröffnet. Das Unternehmen hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt, diesem sei jedoch kein konkreter Sanierungsvorschlag angeschlossen gewesen, teilte der Gläubigerschutzverband KSV1870 am Freitagnachmittag mit.

Gazprom Austria beabsichtige eine Fortführung des Unternehmens und den Abschluss eines Sanierungsplans, heißt es in der Mitteilung. "Es bleibt daher abzuwarten, ob die Schuldnerin tatsächlich – wie angekündigt – nunmehr im Konkursverfahren einen konkreten Sanierungsplanvorschlag einbringen wird", so Jürgen Gebauer vom KSV1870.

Keine Auswirkungen auf Gas für Österreich

Insolvenzursache ist die Einstellung der Erdgaslieferungen durch die russische Muttergesellschaft am 22. März 2023. "Die Gasflüsse nach Österreich sind davon nicht betroffen", hieß es vom Regulator E-Control auf APA-Anfrage. Auch auf die OMV hat die Insolvenz der österreichischen Gazprom-Tochter keine Auswirkungen.

Gazprom Austria ist ein Tochterunternehmen der russischen Gazprom Export Ltd. mit Sitz in St. Petersburg. Nach Angaben von AKV und Creditreform belaufen sich die Gesamtforderungen auf 27 Millionen Euro, der KSV1870 beziffert die Verbindlichkeiten mit 31,4 Millionen Euro. Es sind rund 40 Gläubiger und fünf Arbeitnehmer betroffen.

"Grund des Lieferstopps war, dass die Lieferforderungen der Gazprom Export Ltd. von der Uniper Global Commodities SE Deutschland gepfändet wurden, sodass eine Zahlung der Lieferungen an die Gazprom Export Ltd. nach Russland samt der Konvertierung in Rubel nicht mehr erfolgen konnte", teilte die Gazprom Austria am Freitag in einer Aussendung mit. Man bemühe sich "im Rahmen eines Sanierungsverfahrens eine Regelung mit allen Beteiligten herbeizuführen". Gazprom Austria erzielte im Jahr 2021 laut Firmenbuch (Wirtschafts-Compass) einen Umsatz von 148,70 Millionen Euro. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. (APA, red, 14.4.2023)