Die Pädagogin hatte sich offenbar nicht auf eine einvernehmliche Kündigung einigen wollen.

Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg

Klagenfurt – In Kärnten wurde eine 29-jährige Junglehrerin wegen ihres Verhaltens während der Corona-Pandemie mit einem dreijährigen Berufsverbot belegt. Dies wurde nun in einem rechtskräftigen Urteil bestätigt, wie die "Kronen Zeitung" am Montag berichtet. Die Pädagogin hatte sich im Frühjahr 2021 geweigert, eine Maske im Unterricht zu tragen, sich zu testen sowie die Kinder bei den Corona-Tests zu unterstützen. Der Fall könnte laut "Krone" nun Vorbild für weitere laufende Verfahren sein.

Schlichtungsversuche gescheitert

Die damals 28-Jährige hatte im Frühjahr 2021, als die Maskenpflicht für Schulkinder und Lehrkräfte in allen Schulen Österreich galt, jegliche Corona-Maßnahmen abgelehnt. Auch die Tests wollte sie nicht abnehmen, mit dem Verweis, dass sie "keine ärztlichen Tätigkeiten" bei Kindern leisten wolle. Laut Bericht seien Gespräche zwischen dem AHS-Direktor und der Bildungsdirektion Kärnten gescheitert. Die Lehrerin wurde entlassen.

Auch erfolgte Angebote beim Arbeitsprozess in Klagenfurt wollte die Frau nicht annehmen: Die Bildungsdirektion hatte eine einvernehmliche Kündigung angeboten, sodass sich die Frau wieder auf eine Stelle hätte bewerben können. Doch die Pädagogin winkte ab.

Für Richterin "angemessene Reaktion"

Für Richterin Daniela Bliem ist die Entlassung daher als "angemessene Reaktion auf die massiven Dienstpflichtpflichtverweigerung" einzustufen. Für die Pädagogin gilt nun ein dreijähriges Berufsverbot. Zwar habe der Rechtsanwalt der Lehrerin lautstark eine Berufung angekündigt – doch die Frist dürfte diese verpasst haben. "Es gab eine Fristversäumnis", bestätigt das Landesgericht Klagenfurt gegenüber der "Krone". Der Antrag auf eine Wiederaufnahme wurde ebenfalls abgelehnt.

Im Urteil wird betont, dass derartige Dienstpflichtverweigerungen einen Entlassungsgrund darstellen. Dies könnte für weitere Verfahren, die derzeit laufen, gelten. (red, etom, 17.4.2023)