Im Gastblog erklärt Marie-Lidvine Beham, welche Aspekte beim Kauf einer Immobilie besonders relevant sind – und wie die Digitalisierung diese Schritte verändert.

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein langgehegter Traum und die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Diese fünf Schritte sollten dabei beachtet werden.

Bis zur Eintragung ins Grundbuch müssen verschiedene Prozesse durchlaufen werden, bei denen Notarinnen und Notare unterstützen.
Foto: Getty Images/iStockphoto/yavorskiy

Fünf essenzielle Schritte

1. Die Erstberatung

Vor der Anschaffung einer Immobilie ist professionelle Rechtsberatung empfehlenswert. In der Euphorie über das neue Eigenheim werden oftmals Stolpersteine übersehen, die Zeit und Geld kosten können. Im Zuge der notariellen Beratung werden mit den Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten unterschiedliche Themen besprochen, wie zum Beispiel: Was soll vertraglich geregelt werden? Was steht im Grundbuch? Gibt es Belastungen? Welche Kosten erwarten mich für die Errichtung des Kaufvertrags? Was ist eine Treuhandschaft? Welche Steuern kommen auf mich zu? Und: Was gibt es sonst noch zu beachten? Österreichs Notarinnen und Notare bieten ein kostenloses Erstgespräch an, damit die Immobilientransaktion erfolgreich abgewickelt werden kann.

2. Die Grundbuchprüfung

Bei der Grundbuchprüfung wird im nächsten Schritt überprüft, ob die Verkäuferinnen und Verkäufer tatsächlich die Eigentümerinnen und Eigentümer sind. Auch ob bestimmte Belastungen beispielsweise Pfandrechte oder Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind und wie damit umzugehen ist. Oder ob eventuell sonstige Beschränkungen und Auflagen mit dem Objekt verbunden sind. Notarinnen und Notare beraten auch betreffend Bebauungspläne, Wohnbauförderungen oder Nachbarschaftsrechte.

3. Die Errichtung des Kaufvertrags

Im Anschluss daran kümmert sich die Notarin beziehungsweise der Notar um die Errichtung des Kaufvertrags. Ich rate davon ab, vorgefertigte Verträge aus dem Internet zu verwenden. Der Teufel liegt oft im Detail, und kleine Ungenauigkeiten können zu unangenehmen Überraschungen führen. Außerdem ist es wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen, sodass der Vertrag die Interessen aller Seiten wahrt.

Als Notarsubstitutin bin ich eine unparteiische Rechtsberaterin. Daher versuche ich, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten herbeizuführen und Streit in der Zukunft zu vermeiden. Der Kaufvertrag soll schließlich Rechtssicherheit schaffen.

4. Die Treuhandschaft zur Absicherung

Aus Erfahrung empfehle ich meinen Klientinnen und Klienten, für die Zahlung des Kaufpreises eine Treuhandschaft zu vereinbaren. Dadurch wird der Kaufpreis zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen. Dieses Vorgehen stellt für beide Seiten eine Absicherung dar: Für die Käuferinnen und Käufer, dass sie im Grundbuch eingetragen werden, und für die Verkäuferinnen und Verkäufer, dass sie die Zahlung des Kaufpreises erhalten.

5. Die Eintragung ins Grundbuch

Wenn der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto eingegangen ist, folgt als nächster Schritt die Eintragung im Grundbuch. Im Anschluss daran erhalten die Verkäuferinnen und Verkäufer die Auszahlung des Kaufpreises. Wichtig zu wissen: Erst wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer oder Eigentümerin der Immobilie.

Digitale Möglichkeiten

Online ins Notariat: Mit Ausnahme von letztwilligen Verfügungen (Testamenten) können alle notariellen Dienstleistungen – von der persönlichen Vorsorge hin zur Unternehmensgründung bis zum Immobilienkauf – online in Anspruch genommen werden. Die Online-Rechtsdienstleistungen bringen dabei mehr Service und Flexibilität für die Klientinnen und Klienten und zusätzlich auch Vorteile in Sachen Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Der Kern der notariellen Arbeit bleibt auch online bestehen: flächendeckende Versorgung Österreichs mit notariellen Dienstleistungen und individuelle und persönliche Beratung unter Einhaltung der gewohnten Rechtssicherheit.

Seit Sommer 2022 gibt es auch die Möglichkeit, Urkunden hybrid zu errichten. Das bedeutet, dass man sich nicht mehr für den rein analogen oder digitalen Weg entscheiden muss. Eine Person ist im Notariat vor Ort und unterschreibt händisch, während die andere Person zugeschaltet ist und digital signiert. Das ist eine beliebte Modalität bei meinen Klientinnen und Klienten – vor allem bei denen, die im Ausland sitzen. (Marie-Lidvine Beham, 27.4.2023)