Vergangenen November wurde Noe und seine Mutter in die Familienschubhaft in der Wiener Zinnergasse gebracht.

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Erneutes Abschieberisiko besteht im Fall eines siebenjährigen georgischen Buben und seiner Mutter. Der Bleiberechtsantrag des Kindes Noe G. wurde am Freitag abgelehnt, sagte der Anwalt Wilfried Embacher dem STANDARD. Das Kind und seine Mutter Nino G. (40) waren im November 2022 anlässlich einer Bleiberechtsbefragung in Schubhaft genommen worden, die Abschiebung hatte in in letzter Minute verhindert werden können.

Der Bub und die Mutter leben seit sechs Jahren in Österreich. "Muss das Kind ausreisen, so bricht sein gesamtes soziales Umfeld für ihn weg", sagte die ehemalige Leiterin des Kindeswohlkommission, Irmgard Griss. Embacher will nun als letztmöglichen Schritt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Begabter Bub

Noe besucht die zweite Klasse einer Volksschule in Wien. Er hat hier Freunde, geht in Schwimm- und Klavierstunden und ist seit vier Jahren Mitglied der Pfadfinder. Seine Noten sind gut. Er gilt als hochbegabt und erhält Frühförderung.

Vergangenen November hatte die Inhaftierung des Kindes und seiner Mutter zu einem stundenlangen Hin und Her und intensiven Diskussionen in den sozialen Medien geführt. An einem Freitag um halb elf Uhr vormittags waren Nino und Noe G. in der Wiener Regionalstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am Hernalser Gürtel von zwei Fremdenpolizisten in Gewahrsam genommen worden. Sie wurden in die Schubhaft in der Zinnergasse in Wien-Simmering gebracht, die Abschiebung nach Georgien war für Sonntag angesetzt.

Intensive Vorsprachen

Acht Stunden später, um halb sieben abends, hob Nino G. am Handy, als DER STANDARD anrief, wieder ab. Es war ihr zurückgegeben worden, als sie und das Kind enthaftet wurden. "Es war ein Schock. Wir waren zu einer Befragung geladen worden – und auf einmal standen Polizisten vor uns", schilderte sie.

In der Zeit dazwischen hatte es intensive Vorsprachen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegeben. Der Fall erschien wie eine Wiederauflage des Falls Tina. Die in Österreich gut integrierte, damals zwölfjährige Tina war mit Mutter und Schwester im Jänner 2021 zwangsweise nach Georgien gebracht worden.

Embacher konnte in der Folge ihre Wiedereinreise erwirken. Auch wurde die Abschiebung des Mädchens rückwirkend vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig erkannt. Der Fall hatte intensive Diskussionen über den Stellenwert der Kinderrechte in Aufenthaltscausen zur Folge gehabt.

Asyl rechtskräftig abgelehnt

Noes Mutter Nino G. kam im August 2016 mit einem Touristenvisum als Asylsuchende nach Wien, Noe war damals ein Jahr alt. Sie beantragte Asyl, dieses wurde im Juni 2017 rechtskräftig abgelehnt. Sie und der Bub reisten nicht wie angeordnet aus, sondern stellten zweimal Anträge auf humanitären Aufenthalt. Mehrmals gab es Abschiebeversuche, denen sich die Frau entziehen konnte. Die Anträge wurden negativ beschieden. (Irene Brickner, 21.4.2023)