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Apple hat sich im Streit mit den Machern des Onlinespiels "Fortnite" auch vor dem Berufungsgericht durchgesetzt. Die Richter beließen die Entscheidung der Vorinstanz in Kraft, in der der iPhone-Hersteller zu großen Teilen recht bekommen hatte. Sie fanden laut dem am Montag veröffentlichten Urteil zwar einen Fehler bei der Abgrenzung des relevanten Marktes – stuften ihn aber als unwichtig ein.

Umgehung

Die "Fortnite"-Entwicklerfirma Epic wollte die Abgabe von 30 Prozent vom Kaufpreis umgehen, die Apple bei Geschäften in seinem App Store einbehält. Sie griff dabei 2021 zu einem Trick: An den App-Prüfern vorbei wurde eine Version der Anwendung durchgeschleust, mit der Nutzer virtuelle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten. Apple warf "Fortnite" wegen des Regelverstoßes aus dem App Store. Epic warf Apple darauf hin unfairen Wettbewerb vor, verlor aber in den meisten Punkten vor dem Bezirksgericht.

Doch es gibt auch schlechte Nachrichten für Apple. Das Unternehmen muss künftig Links zu externen Bezahlmöglichkeiten zulassen. Das US-Berufungsgericht hat am Montag eine Anordnung aus dem Jahr 2021 bestätigt, wonach Apple App-Entwickler nicht daran hindern kann, Links in ihre Anwendungen einzubauen, die Nutzern Zahlungen außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems ermöglichen.

Aushebelung

Über die Links zu externen Bezahlfunktionen kann die erwähnte Verkaufsprovision an den iPhone-Hersteller vermieden werden. Apple kündigte an, gegen die Entscheidung über die Zahlpraktiken in Berufung zu gehen. (APA, Reuters, 25.4.2023)