Jamshid Sharmahd bei seiner ersten Anhörung im Februar 2022.

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Teheran – Im Iran hat der Oberste Gerichtshof das umstrittene Todesurteil gegen den deutsch-iranischen Staatsbürger Jamshid Sharmahd bestätigt. Das teilte ein Justizsprecher am Mittwoch mit. Sharmahd war wegen "Korruption auf Erden" für schuldig befunden worden. Dem 68-jährigen Aktivisten und Softwareentwickler wird vorgeworfen, Chef einer monarchistischen Gruppe zu sein.

Die Gruppe wird für einen tödlichen Bombenanschlag im Jahr 2008 verantwortlich gemacht und beschuldigt, weitere Anschläge geplant zu haben. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte das Urteil im Februar scharf kritisiert und den Iran aufgefordert, die Entscheidung im Berufungsverfahren zu korrigieren und von der Todesstrafe abzusehen.

Berufungsverfahren gefordert

Kurz darauf wies Deutschland zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft aus. Dem zugleich einbestellten Geschäftsträger des Iran wurde mitgeteilt, der Iran müsse das Todesurteil widerrufen und Sharmahd ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren ermöglichen. Wenige Tage später wies der Iran seinerseits zwei deutsche Diplomaten aus und begründete das damit, dass sich Deutschland auf verantwortungslose Weise in die inneren Angelegenheiten des Iran einmische.

Die Verhaftung Sharmahds, der auch einen Wohnsitz in den USA hat, war 2020 vom Geheimdienstministerium bekanntgegeben worden. Darin wurde Sharmahd als "Anführer der terroristischen Tondar-Gruppe" bezeichnet, "die von Amerika aus bewaffnete und terroristische Anschläge im Iran gesteuert hat". Die wenig bekannte "Kingdom Assembly of Iran" (Tondar) mit Sitz in Los Angeles will nach eigener Auskunft die iranische Monarchie wiederherstellen, die 1979 durch die islamische Revolution gestürzt wurde. Sie betreibt proiranische oppositionelle Radio- und Fernsehsender im Ausland. (APA, Reuters, 26.4.2023)