Ab 2024 soll man pro Monat und Hauptwohnsitz 15,30 Euro "ORF-Beitrag" zahlen, unabhängig vom Empfang oder Empfangsgerät.

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ORF-Beitrag von allen – 183,60 Euro pro Jahr

WAS IST: Nur wer ein empfangsbereites Rundfunkgerät daheim hat, muss GIS zahlen. 18,59 Euro bekommt der ORF, der Bund schlägt 3,86 Euro auf, sieben von neun Ländern schlagen Landesabgaben auf. Das ergibt bis zu 28,65 Euro im Monat. Zweitwohnsitze mit Empfangsgerät müssen zumindest vier Monate pro Jahr zahlen. Radio oder TV im Betrieb sind auch GIS-pflichtig.

WAS KOMMT: Ab 2024 pro Monat und Hauptwohnsitz 15,30 Euro "ORF-Beitrag", unabhängig vom Empfang oder Empfangsgerät. Befreiungen für Einkommensschwache gibt es weiter. Nebenwohnsitze sind beitragsfrei. Firmen müssen pro Gemeinde zahlen, in der sie Betriebsstätten haben; bemessen nach der jährlichen Lohnsumme, aber nicht mehr als 100 ORF-Beiträge pro Firma. Die Regierung rechnet mit 525.000 zahlungspflichtigen Haushalten und 100.000 Firmen mehr als bisher, Der Entwurf geht von 3,7 Millionen tatsächlich zahlenden Privathaushalten unter rund 4,1 Millionen Haushalten aus. Rund acht Prozent der Zahlungspflichtigen dürften befreit sein. Die ORF-Inkassotochter GIS wird zur ORF Beitrags Service GmbH.

710 Millionen für ORF – Und 100 vom Bund

WAS IST: Der ORF kalkulierte für 2022 rund 676 Millionen Euro Einnahmen aus der GIS, sie machen zwei Drittel seines Umsatzes von rund einer Milliarde aus. Die öffentlichen Mittel darf er nur zur Finanzierung des öffentlichen Auftrags verwenden.

WAS KOMMT: Bis 2026 erhält der ORF fix 15,30 pro Monat pro Haushalt, insgesamt 710 Millionen Euro pro Jahr. Im Gegenzug werden Werbeeinnahmen von 25 Millionen Euro in Radio und online gekappt. Mehreinnahmen aus dem Beitrag gehen in eine ORF-Rücklage von maximal 70 Millionen, der Rest auf ein Sperrkonto. Die bis 2026 bei 710 Millionen "eingefrorenen" Mittel lassen sich aber auch auftauen – laut Gesetz bei "unvermeidbaren Preis- und Kostensteigerungen" für den Auftrag oder wenn die ORF-Prüfungskommission höheren Finanzbedarf für den Auftrag feststellt.

WAS NOCH: Der Bund zahlt dem ORF eine "Kompensation" von 2024 100, 2025 80 und ab 2026 70 Millionen Euro jährlich. Kompensiert wird der Vorsteuerabzug für den ORF, der mit dem Verzicht des Bundes auf Mehrwertsteuer auf den ORF-Beitrag wegfällt. Die Kompensation ist gebunden an nachhaltige Sparziele; bis 2026 auch etwa an die vorläufige Weiterführung von Radio-Symphonieorchester und ORF Sport Plus als TV-Kanal.

Kinder und Sport – Neue digitale Kanäle

WAS IST: Der ORF hat bisher einen TV-Spartenkanal für Kultur und Information sowie für Sport. ORF Sport Plus drohte ORF-Chef Roland Weißmann im Vorfeld des ORF-Gesetztes wegen Teuerung, Energiekosten und Co in einem großen Sparprogramm zu streichen.

WAS KOMMT: Nun bekommt er vom Bund bis 2026 eine Refundierung von bis zu 100 Millionen, teils für ORF Sport Plus im TV. Parallel soll er einen digitalen Sportkanal mit mehr Sportinhalten abseits des Premiumsegments aufbauen, der den TV-Kanal ab 2027 ablöst. Zusätzlich erlaubt das Gesetz dem ORF künftig einen digitalen Kinderkanal, eine Streamingplattform mit "qualitativ hochstehendem, auch pädagogisch wertvollem Angebot".

Textlimits auf ORF.at – 70 Prozent Video-Content

WAS IST: ORF.at ist die größte österreichische Newsseite. Beschränkungen für Textbeiträge gibt es nur in den Bundesländern – mit 80 Regionalmeldungen pro Woche. ORF.at hat derzeit laut ORF rund 900 Textbeiträge und 420 Videobeiträge pro Woche. Schon heute ist "Überblicksberichterstattung" vorgeschrieben, die nicht "zeitungsähnlich" sein darf.

WAS KOMMT: Auf Drängen privater Medienhäuser, die ORF.at als übermächtige Konkurrenz und Hindernis für Paid-Angebote sehen, kommt ein Limit für Textbeiträge auf ORF.at. 350 Textmeldungen pro Woche sind vorgesehen, und: 70 Prozent des Gesamtangebots auf den Übersichtsseiten ORF.at und Sport.ORF.at müssen Videobeiträge sein.

Textbeiträge müssen sich auf "dem Anlass entsprechende nachrichtenmäßige Kurzberichterstattung zur Vermittlung des wesentlichen Informationsgehalts beschränken". Mit dem Online-Angebot von Tages- oder Wochenzeitungen oder Monatszeitschriften darf ORF.at nicht vergleichbar sein. Texte zu Videobeiträgen dürfen höchstens 300 Zeichen lang sein.

Gehälter offenlegen – Plus Nebeneinkünfte

WAS IST: Bis 2012 veröffentlichte der ORF Managementgehälter in einem Geschäftsbericht. Der Rechnungshof veröffentlicht Gehälter des ORF und seiner Töchter alle zwei Jahre – aber mit Durchschnittsbeträgen.

WAS KOMMT: In einem jährlichen Transparenzbericht muss der ORF Managementgehälter von ORF und Töchtern veröffentlichen. Zudem: wie viele Mitarbeiter welchen Geschlechts in sieben Gehaltsstufen von unter 50.000 pro Jahr bis über 300.000 fallen, plus Nebeneinkünfte in fünf Kategorien bis "über 12.000 Euro". Für Jahreseinkommen über 170.000 Euro ist das Einkommen namentlich zu veröffentlichen, samt Einkünften aus Nebentätigkeiten.

WAS NOCH: Im Transparenzbericht sind zudem die "Kosten sämtlicher Eigen- und Auftragsproduktionen" offenzulegen sowie, "ohne personenbezogene Daten", jene für Beratung, Studien, Beschaffung für ORF oder Tochterfirmen. Ebenso Werkverträge über 50.000 Euro Entgelt.

Zulagen streichen – Abfertigungen kürzen

WAS IST: Im ORF gibt es derzeit fünf unterschiedliche Kollektivverträge von 25 Monatsgehältern Abfertigung bis zu deutlich schlechteren aktuellen, zudem eine Vielzahl von Zulagen.

WAS KOMMT: Der Gesetzesentwurf sieht eine Kürzung von ORF-spezifischen Wohnungs-, Familien- sowie Kinderzulagen um 50 Prozent mit 1. Jänner 2024 vor. Mit 1. Jänner 2026 sollen sie ganz gestrichen werden.

Bis zu 25 Monatsgehälter Abfertigung gibt es in den ältesten ORF-Kollektivverträgen. Das neue ORF-Gesetz zieht hier Limits ein, stufenweise beginnen sie 2029 mit einer Beschränkung auf 190 Prozent der regulären Abfertigung nach dem Angestelltengesetz. 2030 sinkt das Limit auf 170 Prozent, 2031 auf 150 Prozent. 500 bis 600 ältere Angestellte mit den besten Verträgen gehen allerdings schon bis 2026 in Pension.

Für ORF-Unternehmenspensionen wird der schon bisher vom ORF einbehaltene "Pensionssicherungsbeitrag" erhöht – das bedeutet auch hier Abzüge.

"ZiBs" fürs Netz – Eigens produzierte Videonews

WAS IST: Der ORF darf bisher mit wenigen Ausnahmen, etwa Podcasts, keine Formate für das Web produzieren. Das ändert sich nun grundlegend mit dem neuen Gesetzesentwurf.

WAS KOMMT: Künftig, geplant ab 2024, darf der ORF Sendungen aus Information, Kultur, Sport und für Kinder eigens für online produzieren oder produzieren lassen.

Politische Online-Informationsformate dürfen bis zu 20 Minuten dauern, einzelne Nachrichtenbeiträge für das Web mit politischer Information nicht länger als fünf Minuten. Pro Woche darf der ORF für das Web 80 solche eigens produzierten Sendungen online stellen. 80 Sendungen zu je 20 Minuten ergeben bis zu 26,7 Stunden eigens produzierte Onlinenews pro Woche. Zum Vergleich: Die sieben ZiB 1, sechs ZiB 2 und fünf ZiB 3 pro Woche im Fernsehen füllen rund 6,4 Stunden.

Audio sind nur Onlinebeiträge in Info und Kultur mit denselben Längenbeschränkungen erlaubt. Ausnahme von dem Zeitlimit: Podcasts dürfen 45 Minuten dauern.

Länger nachsehen und digital früher schauen

WAS IST: Derzeit darf der ORF mit wenigen Ausnahmen für Archivangebote in seiner TVthek nur für sieben Tage zum Abruf anbieten, was zuvor im TV lief.

WAS KOMMT: Sechs Monate Abruf für Sendungen, etwa Film und Serie. Nachrichten, politische Information und Sportbewerbe gibt es bis zu 30 Tage lang. Für Dokus, Zeitgeschichte, Kinder- und Sportsendungen abseits des Premiumsegments gibt es kein Zeitlimit. Sendungen dürfen bis 24 Stunden vorab gestreamt werden.

WAS NOCH: Wiedersehen alter ORF-Produktionen gibt es im Privat-TV: Der ORF muss dem Mitbewerb pro Jahr 500 Minuten aus dem Bestand zu günstigen Konditionen für drei Ausstrahlungen anbieten. (Harald Fidler, 29.4.2023)