Die FFP2-Maskenpflicht fällt nun auch in Spitälern und Arztpraxen. In Ordinationen können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aber weiterhin bei Bedarf selbst eine Maskenpflicht verhängen.

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Wien – Am 6. April 2020 wurde in Österreich angesichts der Covid-Pandemie eine erste Maskenpflicht in Supermärkten verhängt. Fast genau drei Jahre später endet die letzte noch gültige Maskenpflicht: Am Sonntag, den 30. April, endet die Verpflichtung auch in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Arztpraxen und anderen Orten mit Gesundheits- und Pflegedienstleistungen. Ende Juni fallen dann in einem letzten Schritt alle Maßnahmen: Corona ist dann keine meldepflichtige Erkrankung mehr.

"Beim Übergang von Impfungen, Tests und Covid-19-Medikamenten in den regulären Betrieb sind wir im Zeitplan", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Damit läuft die Covid-19-Basismaßnahmenverordnung mit 30. April aus. Damit verbunden ist auch das aus für die Risikogruppenfreistellung: Diese ermöglichte vulnerablen Personen bisher, vom Dienst freigestellt zu werden, falls sie nicht im Homeoffice arbeiten können und es am Arbeitsplatz keine weiteren Schutzmöglichkeiten gibt.

Tests ab Juli nur noch in Ordinationen kostenlos

Die Impfung sowie Covid-19-Medikamente bleiben auch nach dem Auslaufen aller weiterer Regeln am 30. Juni kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen ist danach aber nur noch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kostenlos, "wenn eine Behandlung mit Covid-19-Medikamenten abzuklären ist", wie es vom Ministerium heißt. Das Abwassermonitoring wird fortgesetzt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet.

Die Maskenpflicht hat laut Rauch dazu beigetragen, "dass Österreich gut durch die Corona-Pandemie gekommen ist". FFP2-Masken würden aber ein wirkungsvoller Schutz auch vor weiteren Infektionskrankheiten bleiben. Rauch: "Besonders beim engen Kontakt mit älteren Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen ist das Tragen einer Maske auch in Zukunft sinnvoll."

In Ordinationen kann weiter Maskenpflicht verhängt werden

Trotz des Endes der gesetzlich vorgegebenen Maskenpflicht können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aber weiterhin auf das Tragen von Masken bestehen. Das stellte die Wiener Ärztekammer in einer Aussendung klar. "In manchen Ordinationen könnte es weiterhin verpflichtend sein, eine Maske zu tragen, um die Mitmenschen zu schützen. Das ist gesetzlich gedeckt", sagte Erik Randall Huber, der Vizepräsident der Wiener Kammer. Huber empfiehlt Patientinnen und Patienten, sich vor dem Ordinationsbesuch zu erkundigen, ob weiterhin Maskenpflicht besteht. Laut der Kammer sei eine Maskenpflicht etwa dann angebracht, "wenn gesundheitlich geschwächte Personen geschützt werden müssen oder Patientinnen und Patienten mit Symptomen wie Husten oder Schnupfen in die Praxis kommen".

Einen Appell formulierte Hausärztin Naghme Kamaleyan-Schmied, sie ist stellvertretende Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte. "Ich weiß, dass wir alle müde sind, eine Maske zu tragen. Dennoch bitte ich die Patientinnen und Patienten, weiterhin achtsam zu sein und im Sinne des Selbst- und Fremdschutzes eine Maske zu tragen, wenn man selbst Risikopatient oder -patientin ist oder andere Menschen anstecken könnte."

Auch in Niederösterreich können Ärztinnen und Ärzte in der eigenen Praxis das Tragen einer Maske "weiterhin verordnen, wenn dafür ein Bedarf gesehen wird", sagte Harald Schlögel, Präsident der Kammer im Bundesland und aktuell auch geschäftsführender Präsident der österreichischen Ärztekammer. (David Krutzler, 29.4.2023)

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