Rupert Stadler mit seinem Anwalt Thilo Pfordte.

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Der Dieselabgasskandal wurde im Jahr 2015 öffentlich.

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München – Im Betrugsprozess um den Abgasskandal bei Audi hat der frühere Firmenchef Rupert Stadler ein Geständnis angekündigt. Stadler und seine Verteidiger sagten am Mittwoch vor dem Landgericht München, Stadler sei mit dem Deal-Vorschlag des Gerichts einverstanden. Demnach erhält er eine Bewährungsstrafe, wenn er ein Geständnis ablegt und bereit ist, eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dieser sogenannten Verständigung ebenfalls zu.

Nachdem Stadler die Betrugsvorwürfe jahrelang bestritten hatte, kündigte er mit seiner Zusage nach mehr als 160 Prozesstagen an, die noch im Raum stehenden Anschuldigungen einzuräumen. Das Geständnis soll in zwei Wochen abgelegt werden, wie Stadlers Anwälte Thilo Pfordte und Ulrike Thole-Groll sagten. Ein Urteil wird im Lauf der darauffolgenden Wochen erwartet. Richter Stefan Weickert hat Stadler eine Freiheitsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren angedroht, die nun zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Jahrelanger Prozess

Der Prozess ist eines der prominentesten Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen und der Konzerntochter Audi. Der Skandal um millionenfach manipulierte Abgaswerte war im September 2015 aufgeflogen. Seit September 2020 steht Stadler vor Gericht, zusammen mit dem ehemaligen Audi-Motorenchef und Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz und einem Ingenieur.

Hatz und der Ingenieur haben gestanden, Motoren manipuliert zu haben. Damit wurden laut Anklage gesetzliche Abgaswerte zwar auf dem Prüfstand, aber nicht auf der Straße eingehalten. Audi-Chef Stadler soll es nach dem Auffliegen des Skandals versäumt haben, den Verkauf der manipulierten Autos zu stoppen.

Das Gericht sieht einen Großteil der Anklagevorwürfe als so gut wie erwiesen an. Richter Weickert hatte deswegen allen drei Angeklagten Freiheitsstrafen von anderthalb bis zwei Jahren angedroht, die bei Geständnissen zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Bei dem Ingenieur stimmte die Staatsanwaltschaft einem solchen Deal zu, bei Hatz jedoch nicht. Allerdings ist das Gericht nicht an das Votum der Staatsanwaltschaft gebunden. (Reuters, red, 3.5.2023)