Der VGT veröffentlichte Bilder aus dem Mastbetrieb, auf denen Schafe, Ziegen und Rinder vollständig mit einer flüssigen Schicht aus Gülle bedeckt waren.

Foto: APA/VGT.AT

St. Pölten – Wegen Missständen in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land steht ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber im Raum. Ein entsprechender Bescheid der Bezirkshauptmannschaft werde vorbereitet, wurde vonseiten des Landes am Freitag eine Aussendung des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) bestätigt.

Zuständig für die Verhängung eines Tierhaltungsverbotes ist die Bezirkshauptmannschaft. Die Behörde "prüft in objektiver Weise alle rechtlichen Möglichkeiten sowie die sich daraus ergebenden rechtlichen und faktischen Konsequenzen", wurde auf APA-Anfrage mitgeteilt. Grundlage dafür sei das Tierschutzgesetz. Aufgrund der Rechtslage dürfe man zu konkreten Verfahren jedoch keine näheren Auskünfte geben, hieß es von der Bezirkshauptmannschaft.

Tierhaltungsverbot als Seltenheit

Der VGT hatte im Jahr 2013, vergangenen September und heuer auf Missstände hingewiesen und Anzeigen eingebracht. Fotos und Videos zeigten unter anderem sterbende und verwesende Lämmer, Ziegen und Rinder, Tiere in Fäkalien und Kadaver in Tonnen vor dem Gebäude. Der Verein forderte ein Tierhaltungsverbot. Der Bescheid, der in Vorbereitung sein dürfte, sei "der erste wichtige Schritt", meinte Lena Remich vom VGT.

Nach Zustellung gelte eine Frist von vier Wochen, in der der Betreiber eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben könne, wurde in der Aussendung informiert. Der Rechtsweg "könnte zu weiteren Verzögerungen führen". Ein rechtsgültiges Tierhaltungsverbot sei im landwirtschaftlichen Bereich "eher eine Seltenheit – und im Falle von Tierquälerei wie dieser ein enorm wichtiger Schritt", hielt der VGT in der Aussendung fest.

Ein Prozess um Tierquälerei gegen den Betreiber am Mittwoch der Vorwoche am Landesgericht St. Pölten endete mit Diversion. Dem Mann wurde vorgeworfen, kranke Tiere nicht ordnungsgemäß behandelt beziehungsweise betreut und sie nicht von Artgenossen abgesondert zu haben. Schafe, Ziegen sowie 16 Rinder soll der Beschuldigte in Buchten gehalten haben, die vollständig und fußgelenkshoch mit einer flüssigen Schicht aus Gülle bedeckt waren. Als Tatzeitraum angegeben wurde 16. August bis 9. September 2022. Der großteils geständige Inhaber willigte ein, gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 140 Stunden zu erbringen. (APA, red, 5.5.2023)