Verhandlungen mit 106 Gläubigern laufen, die Gemeinde Matrei bot eine Ausgleichsquote von 80 Prozent an.

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Die Osttiroler Gemeinde Matrei – die seit Jahren große finanzielle Probleme hat – ringt dieser Tage um die Vermeidung einer Insolvenz. Der Schuldenstand der Marktgemeinde soll sich laut Wirtschaftsprüfern auf rund 35 Millionen Euro belaufen. Um das Schlimmste zu verhindern, laufen dieser Tage die Verhandlungen der Gemeinde mit den 106 Gläubigern auf Hochtouren. Zuletzt wurde eine Ausgleichsquote von 80 Prozent angeboten, womit sich aber nicht alle einverstanden gezeigt hatten.

Tirols Landeshauptmann und Finanzreferent Anton Mattle (ÖVP) forderte nun Fairness für alle Gläubiger. "Unser Interesse muss sein, dass die Gläubiger 100 Prozent der Verbindlichkeiten von der Gemeinde zurückbekommen. Bei kleinen Gläubigern muss dies kurz-, bei größeren mittelfristig möglich sein", sagte er in einer Aussendung. Auch das Land Tirol tritt als Gläubiger im Sanierungsverfahren auf. Es müsse weiterhin das Ziel sein, den Konkurs abzuwenden: "Die Kriterien dafür müssen allerdings auch fair sein, und zwar gleichermaßen für alle Gläubiger", sagte Mattle.

Folgen für weitere Tiroler Gemeinden

Bürgermeister Raimund Steiner, der seit einem Jahr im Amt ist und mit dem Erbe seines Vorgängers, dem Ex-ÖVP-Landtagsabgeordneten und früheren Bundesrat Andreas Köll, zu kämpfen hat, will auf die Gläubiger erneut zugehen und einen neuen Vorschlag unterbreiten. "Für uns ist es nun vor allem wichtig, gegenüber den Gläubigern Vertrauen zu schaffen", sagte er. Die vom Land zugesagten 6,6 Millionen Euro seien dafür wesentlich. Im Mai wolle man weitere Abstimmungen mit den Gläubigern vornehmen.

Sollte Matrei in den Konkurs schlittern, wäre dies einzigartig in Österreich. Wie Oswald Wolkenstein von der Wirtschaftskammer Tirol im "Ö1 Morgenjournal" sagte, könnte sich dies auf alle Gemeinden auswirken. Er befürchtete, "dass die Ratings, die die einzelnen Tiroler Gemeinden haben, sich aufgrund der Insolvenz deutlich verschlechtern und man mit höheren Refinanzierungskosten rechnen muss". (APA, red, 6.5.2023)