Für Betroffene von Blockaden dürfte es sich kaum auszahlen, das Prozessrisiko einzugehen.

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Der "Korruptionsfreie Klub" im Grazer Gemeinderat wandte sich kürzlich mit einem unkonventionellen Angebot an Autofahrerinnen und Autofahrer. All jene, die durch die Blockaden von Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten "Vermögensschäden" erlitten hätten, können sich mit rechtlichen Fragen an den Klub wenden. Man wolle Betroffene beraten, wie sie Schäden geltend mache können. Sogar die Kosten für allfällige Zivilverfahren will der Klub, der sich aus ehemaligen FPÖ-Abgeordneten zusammensetzt, übernehmen.

Aber ist das rechtlich überhaupt möglich? Kann man Aktivisten vor Gericht zerren, weil man mehr Sprit verbraucht hat, eine höhere Taxirechnung zahlen musste oder einen wichtigen Vertragsabschluss verpasst hat?

Nur in Ausnahmen

"Ersatz gibt es grundsätzlich nur, wenn der Schädiger einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt hat", sagt Martin Spitzer, Professor für Zivilrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, dem STANDARD. Wenn Aktivisten etwa Farbe auf ein Gemälde schütten, könne der Eigentümer relativ einfach Ersatz für die Reinigungs- und Restaurationskosten verlangen. Bei "Klimaklebern" sei das schwieriger und nur in bestimmten Konstellationen denkbar, erklärt Spitzer.

Kleben sich Aktivisten zum Beispiel auf ein Flugfeld, wäre ein Ersatzanspruch des Flughafenbetreibers argumentierbar. Infrage käme Schadenersatz auch dann, wenn eine Blockade bewusst darauf abzielt, einen konkreten Betrieb lahmzulegen oder eine bestimmte Vertragsunterzeichnung zu verhindern.

Bei indirekten Schäden – wenn man etwa zu spät in die Arbeit kommt oder eine wichtige Geschäftsgelegenheit oder einen Flug verpasst – handelt es sich um sogenannte bloße Vermögensschäden, für die es grundsätzlich keinen Ersatz gibt. Dasselbe gilt, wenn man wegen des Staus oder aufgrund einer Umfahrung mehr Sprit verbraucht oder aufgrund der Verzögerung höhere Taxigebühren bezahlen muss. Auch das seien "bloße Vermögensschäden", die in der Regel nicht ersetzt werden, sagt Spitzer.

Prozesskostenrisiko

In den allermeisten Fällen dürften die möglichen Schäden sehr gering ausfallen. Deshalb würde es sich für Betroffene kaum auszahlen, das Prozessrisiko einzugehen und möglicherweise auf einem Haufen an Gerichtsgebühren und Anwaltskosten sitzenzubleiben. Für einen Flughafenbetrieb, bei dem eine Blockade massive finanzielle Folgen haben kann, sieht das freilich anders aus. (Jakob Pflügl, 10.5.2023)