Noch verfügt Deripaska über eine Sperrminorität bei der Strabag.

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Wien – Der Vorstand des österreichischen Baukonzerns Strabag will der Hauptversammlung im Juni vorschlagen, den Unternehmensanteil der MKAO Rasperia des russischen Oligarchen Oleg Deripaska von aktuell 27,5 auf unter 25 Prozent und damit unter die Sperrminorität zu bringen.

Deripaska steht seit dem April des Vorjahrs auf der EU-Sanktionsliste. Die Anteile von Rasperia seien daher derzeit eingefroren. "Wir müssen alle Schritte setzen, um Nachteile und Risiken aus der Beteiligung von Rasperia zu reduzieren, und jeglichen Einfluss strikt unterbinden. So schützen wir bestmöglich die Interessen der Gesellschaft", erklärte Vorstandsvorsitzender Klemens Haselsteiner am Donnerstag in einer Aussendung.

Grundkapital soll steigen, Deripaskas Anteile sinken

Möglich werden soll die Reduktion der Anteile über verschiedene Kapitalmaßnahmen. An deren Ende soll eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen der Strabag an die Aktionäre stehen. Aktionäre können diese Ausschüttung entweder in bar oder in Form neuer Aktien in Anspruch nehmen. Dadurch erhöhe sich das Grundkapital der Strabag, der Anteil von Deripaska sinke damit auf unter 25 Prozent. Die Kapitalmaßnahmen sollen in mehreren, von der Hauptversammlung noch zu beschließenden Schritten erfolgen.

"Als Vorstand der Strabag SE würden wir es begrüßen, wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern", so Klemens Haselsteiner. Die österreichischen Kernaktionäre Uniquia/Raiffeisen und die Familie Haselsteiner, die zusammen einen Anteil von rund 57,78 Prozent am Grundkapital halten, hätten der Gesellschaft zugesichert, die Ausschüttungen in Form von neuen Aktien zu wählen.

"Maßnahmen können noch scheitern"

Mit einem Abschluss sei unter Voraussetzung der Erfüllung der sonstigen Bedingungen erst im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Erst dann könne zeitgleich eine Auszahlung des Ausschüttungsbetrags in bar oder eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien erfolgen. "Die Maßnahmen können allerdings auch noch scheitern. Wenn Bedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, erfolgt weder eine Ausschüttung in bar noch eine in Aktien. Scheitert die Sachkapitalerhöhung, dann erfolgt jedenfalls auch keine Ausschüttung in bar an die Aktionäre aus der Kapitalherabsetzung", heißt es in der Aussendung.

Bereits mit März 2022 hat der Vorstand der Strabag entschieden, an die Aktionärin Rasperia keine Dividenden auszuzahlen. (red, 11.5.2023)