Zu den Gewinnern der auf dem Inflationsgipfel verkündeten Maßnahmen gehört jedenfalls der Fiskus. Zumindest bei den Stromkostensenkungen, zu denen die Energieversorger unter Androhung der sogenannten Übergewinnsteuer gedrängt werden. Denn je weiter die Stromtarife sinken, desto weniger muss der Finanzminister in die bis Dezember laufende Stromkostenbremse einschießen.

Diese im Dezember 2022 eingeführte Deckelung der Strompreise für ein Grundangebot von 2900 Kilowattstunden (KWh) drosselt den Preis pro KWh auf elf Cent (exklusive Umsatzsteuer), erst der Verbrauch darüber hinaus ist von den Verbrauchern voll zu bezahlen.

Gut möglich also, dass ein Teil der Bevölkerung, vor allem jene in Städten mit hohem Mietwohnungsanteil, von dieser als Entlastung gedachten Dämpfungsmaßnahme heuer nicht sehr viel spüren wird.

Ein Teil der Bevölkerung, vor allem jene in Städten mit hohem Mietwohnungsanteil, werden von dieser als Entlastung gedachten Dämpfungsmaßnahme heuer nicht sehr viel spüren.
Foto: iStock, Collage: der STANDARD / Heidi Seywald

Anders auf dem Land, wo es viele Einfamilienhäuser gibt, deren Energieverbrauch den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2900 KWh mitunter deutlich überschreitet. Für deren Eigentümer oder Mieter sollte sich durch den staatlichen Druck zur Preissenkung künftig zumindest der über die 2900 KWh hinausgehende Stromverbrauch verbilligen. Denn dafür sind aktuell die teils exorbitant höheren Marktpreise zu zahlen.

Profitieren sollten gemäß der von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) skizzierten Anti-Inflations-Maßnahme jedenfalls kleinere Unternehmen, also Einzelhandel, Gewerbe und Handwerk. Sie haben zwar auch hohe Energiekosten, bekommen aber keine Hilfen wie Großverbraucher, deren Energiekosten mehr als vier Prozent des Umsatzes ausmachen. Erleichterungen zumindest im Umgang mit den gestiegenen Energiepreisen sollte Haushalten und Kleinverbrauchern bis 100.000 KWh bringen, dass die teils horrenden Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr adaptiert werden können. Das war bisher nur im Einvernehmen mit dem Anbieter möglich und sichert Liquidität – es birgt allerdings die Gefahr üppiger Nachzahlungen bei der Jahresrechnung.

Böse Überraschungen

Nicht zu unterschätzen ist laut Einschätzung der E-Control auch die Möglichkeit, auf monatliche Stromrechnungen umzustellen. Wohl ist dies nur an Zählpunkten mit modernen Smart Metern möglich, aber da bereits 70 Prozent der Haushalte auf Digitalzähler umgestellt sind, können Millionen von Stromkunden ihre Rechnungsintervalle künftig verkürzen. Das erspare böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung und ermögliche auch einen Überblick über den aktuellen Verbrauch, sagt der Leiter der Rechtsabteilung der E-Control, Johannes Mayer. Bisweilen aufgrund ihrer Höhe problematisch hohe Vorauszahlungen wären damit passé.

Spannend wird, wie die Senkung von Strom- und Gaspreisen bei Wien Energie gestaltet wird. Denn im Sommer läuft die einjährige Bindung an den Haushaltstarif "Optima entspannt" aus, von dem hunderttausende Verbraucher im August kalt erwischt wurden. Es wird erwartet, dass das neue Tarifangebot erneut eine Bindungsfrist enthalten wird. Damit wären unterjährige Wechsel zu günstigeren Anbietern vereitelt.

Die Möglichkeit, auf monatliche Stromrechnungen umzustellen, erspart böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung.
Foto: imago images/Frank Sorge

Zumindest vergleichbar sollten Tarife dann aber sein, denn im Ministerratsvortrag sind Verpflichtungen der Energieversorger aufgelistet. Sie müssen mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. die Wechselmöglichkeit sowie auf den – bis dahin zu verbessernden – Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control hinweisen.

Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wie die Änderungen aussehen werden, wird die Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes festlegen, der SPÖ oder FPÖ zustimmen müssen, weil das Elwog eine Zweidrittelmehrheit braucht.

Abschöpfung von Krisengewinnern

Einfacher ist die Abschöpfung von Krisengewinnen. Versorgern, die gesunkene Erzeugungs- oder Großhandelspreise nicht an Endkunden weitergeben, droht eine höhere Übergewinnsteuer. Dafür wird das Gesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom geändert. Die Obergrenze für Markterlöse aus der Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom (Wind- und Solarenergie, Erdwärme, Wasserkraft, Abfall etc.) wird von 140 Euro je Megawattstunde (MWh) auf 120 Euro gesenkt. Alles darüber geht ans Finanzamt. Bei Erneuerbaren-Investitionen sinkt die Grenze von 180 auf 160 Euro pro MWh. (Luise Ungerboeck, 11.5.2023)